der fall ist wie folgt.
Am 28.9.09 kamm ich ihn haft. habe meine laptop verliehen, dieser besuchte mich öffters , kaufte mir auf wunsch und 40€ eigendgeld ein DVbt.diese person gibt mir jetzt mein laptop nicht wieder,mit den gleichen vermerk das ich ihm geld dafür zahlen soll.(er hat leider die rechung bei, kann aber sagen wo , wie , wann und mit wem ich es gekauft habe )
Ist das rechtlich ?
kann ich was gegen tun ?
wenn ja was ?
lieben gruss m…
Sehr geehrter Meik,
Knackpinkt an der Sache ist, ob Sie beweisen können, daß Sie der Eigentümer des LP sind. Daß Sie ihn gekauft haben, reicht nocht für sich genommen aus, denn es muß auch bewiesen werden, daß sie mit Ihrem Geld das Gerät für sich gekauft haben. Es wäre ja denkbar, daß Sie es als Erfpllungsgehuilfe für den Geldgeber gekauft haben oder vom eigenen Geld als Geschenk an jemanden Dritten. Auf wen ist die Rechnung ausgestellt? Das köbnnte ein Indiz sein.
Gibt es einen Beweis für den Leihvertrag des LP an Ihren Bekananten, ggf. durch Zeugen. Denn wenn Sie längere Zeit nach dem Kauf auch der Besitzer des Geräts waren und dann bewiesen werden kann, den LP an den Bekananten verliehen zu jhaben, dann steht Ihnen nach Ablauf der Leihzeit, falls diese nicht fixiert war, nach erfo,lgter Kündigung die Forderung auf Herausgabe zu, die Sie ggf. im Klageweg durchsetzen könnten. Vielleicht hilft schon, einen RA zu bevollmächtigen und dem alle Beweise zu übermitteln, der dyann den Bekananten zur Herausgabe (unter ggf. Klageandrohung) auffordert, dann müßte der Bekannte schon veweisen, daß er der rochtige Eigentümer wäre.
Es gibt mehr als 8 personen die es bestätigen können das dieser LP meiner ist.
den habe ich damals in der schweiz über man ex schwiegervater kaufen lassen (per bankkarte). da ich weiss wo und wann ich diesen gekauft habe dürfte es ja kein problem sein .
es wurde ein termin festgelegt und dieser ist seit bin 4 wochen um . habe diesen person sogar druck gemacht ( in so fern das ich den LP zu reparatur bringen muss ) und es passierte immer noch nichts .
Dem entsprechen wurde ich noch als FREAK bezeichnet weil ich mein Eigentum haben will !!
Sehr geehrter Meik,
schön, wenn Sie nachweisen können, daß Sie der Eigentümer des LP sind, dann wird es vielleicht auch möglich sein zu beweisen, wann sie diesen wie lange wem - ggf. zu welchen Bedingungen - geliehen haben. Und wie und wann Skie zur Rückgabe aufgefordert haben.
Wenn sich der Entleiher stur stellt, dann müssten Sie ggf. einen Rechtsanwalt mit Vollmacht beauftragen, Bei einem Wert des LP von 600 € wäre damit ein Vorschuß in Höhe von ca 300 € zu entrichten, der auch die Kosten einer evtl. Klage deckt, falls es einer gerichtlichen Klage bedarf. Wenn Sie gewinnen, muß der Gegner auch diese Kosten tragen.