Anzeige wegen Nötigung nach Zuparken! Was tun?

Hallo Allerseits!

Hab vor paar Wochen jemanden auf der Strasse zugeparkt. Hatte das Auto wegen eines Umzugs auf Blinker in der zweiten Reihe stehen lassen.

War dann gleich nebenan (draußen) beschäftigt. Als ich wieder kam, war der Mann schon außer sich (verständlich, was mir auch leid tat) und hat mir einer Anzeige wegen Nötigung gedroht.

Laut Ihm sollen das 25 Minuten gewesen sein. Ich gehe davon aus, dass er mein Auto fotografiert hat und eventuell noch Zeugen hat.

Das Auto läuft auf die Mutter meiner Freundin, die wohl demnächst einen Brief von der Polizei bekommen wird.

Wie soll ich auf den Brief reagieren. Was passiert, wenn man das Schreiben ignoriert? Komm ich aus der noch irgendwie unbeschadet davon? Welche Straffe droht mir nun?

Dank und besten Grüße

Hallo,
den Straftatbestand der Nötigung sehe ich hier nicht als erfüllt.
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung anderer kostet laute Verwarnungsgeldkatalog 25 Euro.
Also abwarten, ob überhaupt eine Anzeige kommt. Wenn ja sind 25 Euro doch ok oder?

Grüße,
strucki

Hallo,
sie können beruhigt sein, dass Parken in zweiter Spur ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Sie haben keinen Tatbestand des § 240 StGB erfüllt, daher entfällt der Vorwurf einer Nötigung.

Halten und Parken

Unzulässig gehaltenin den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen

§ 49 Abs. 1 Nr. 12   10 €

– mit Behinderung

§ 12 Abs. 1
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 12   15 €

in „zweiter Reihe“

§ 12 Abs. 4 Satz 1, 2
Halbsatz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 12  15 €

– mit Behinderung

§ 12 Abs. 4 Satz 1, 2
Halbsatz 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, 12   20 €

Dazu kommen noch die Verwaltungskosten. Sollte der Eingeparkte irgendwelche finanzielle Ausfälle gehabt haben, kann das auf privatem Wege eingeklagt werden.
M.f.G.

Hallo, Ehrlich bleiben , sich entschuldigen und die situation erklären. Die strafe wird nicht hoch ausfallen wenn sie keine beleidigungen ausgesprochen haben. Es wird sich dann auf Parken im Halteverbot mit behinderung so auf 60 - 80 € belaufen.

Hi
Nötigung setzt voraus, dass man Gewalt anwendet, um jemanden zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen zu zwingen. Das trifft hier nicht zu, denn auf die betreffende Person wurde nicht eingewirkt, sondern nur auf sein Fahrzeug (siehe auch Ralf Höcker, Lexikon der Rechtsirrtümer).
M. Erachtens kommt hier nur ein Verstoß wegen falsch Parkens in zweiter Reihe in Frage (auch mit den genannten Folgen, dass das Fahrzeug eines Dritten nicht mehr aus der Parklücke gefahren werden konnte).
Also abwarten was kommt und welcher Tatvorwurf zur Last gelegt wird.
Die Mutter Deiner Freundin sollte in der Anhörung nur angeben, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht gefahren sei. Den Fahrer braucht sie zunächst nicht benennen. Erst bei der Nachfrage könnte sie angeben, sie wüsste nicht, wer gefahren sei (gut wenn mehrere Fahrer in Betracht kommen). Ob die Polizei den Täter noch ermitteln will, ist abzuwarten.
Gruß webcruiser

Ok, 1.) Parken in zweiter Reihe mit Behinderung 25,-€
2.) Missbrauch der Warnblinkanlage 10,-€
3.) Nötigung gem. StGB ???
mit einem (nur einigermaßen guten) Anwalt, ist das zum Scheitern verurteilt. Wenn ihm nicht gerade Millionen durch die Lappen gegangen sind, oder, ein Mensch durch sein verspätetes Erscheinen gestorben ist, oder oder oder…

Es wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. Warten Sie erst mal ihren Liebesbrief von den Behörden ab, im Fall es kommt einer…

Ich Grüße Sie,
würde einfach abwarten. Hunde die bellen beißen nicht. Denke das es halöb so wild wird. Mit dem KFZ Besitzer würde ich für den Fall der Fälle reden.
Gruß K-H M

Hallo am Abend,
zuerst würde ich mal abwarten, ob überhaupt eine Anzeige erstattet wurde. Danach kann man auf die konkreten Vorwürfe eingehen. Auf keinen Fall kann man ein Anschreiben ignorieren. Das ist immer die schlechteste Lösung. Also, erst mal abwarten.
LG diwi.willi.t

Ganz herzlichen Dank, werde abwarten und weiter Berichten!
herzlichen Gruß

Guten Morgen,

bitte bleiben Sir ruhig. Ich weiß nicht, wozu Sie sich Gedanken machen?!

Was ein Bürger denkt und sagt und machen möchte, hat nichts mit der Realität zu tun!

Ich bezweifle, dass Sie oder Ihre "Schwieger"mutter einen Brief bekommen werden. Und wenn es so ist, dann wird es eine Zahlungsaufforderung über maximal 35,- sein (Parken in zweiter Reihe, über 15 min, mit Behinderung), die Sie dann auch bezahlen sollten.
Mehr nicht!

Eine Nötigung erkenne ich nicht!

Mit freundlichem Gruß

Hallo,
tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen…
Vielleicht mal im Rechts-Brett nachfragen, aber in der 3. Person, da der Beitrag sonst gelöscht wird.
Gruß

Hallo x75rg,

also zuvor erst mal grundsätzlich: Nötigung dürfte das nicht sein, wenn man nach dem Kontakt mit dem „Zugeparkten“ schlüssig gehandelt hat (das Auto weggefahren).
Hier ein Auszug aus § 240 StGB:

„§ 240 StGB Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Ob ein Brief von der Polizei kommt, muss man erst mal abwarten. Dann ist die Frage, wie es mit der Beweisbarkeit des Sachverhalts ist: Wie lange wurde „sperrend geparkt“, wann hast Du reagiert, wie ist es mit Zeugen (auch Deine evtl.) usw.
Man muss aber auch die andere Seite verstehen: da wird einem das Fahrzeug einfach zugestellt!

Aber in aller Regel passiert danach nichts weiter. Ich würde mir erst mal keine größeren Gedanken machen.
Wenn überhaupt etwas passiert, dann wäre es eine Ordnungswidrigkeit, wovon ich aber zunächst nicht ausgehen würde!

Freundliche Grüße
Wolfgang

Hallo X75rg,
Entschuldige die späte Antwort. Ich habe deine Frage irgendwie übersehen.
Nun zu deiner Frage.
Es ist Nötigung und vermeidbare Behinderung. Da er aber den Wagen nicht abgeschleppt hat und so wie du schreibst auch keine Polizei da war, kann es zwar sein das er zum Anwalt geht und dich Anzeigt. Oder dir für seinen entstandenen Schaden, da er ja nicht aus der Einfahrt kam eine Rechnung vorlegt. Aber in den meisten Fällen passiert nichts. Da es doch sehr aufwendig ist und in den meisten Fällen nichts bring.
Es ist zwar schon etwas her, aber vielleicht solltest du dich einfach bei ihm entschuldigen.
Sollte er doch etwas unternommen haben, solltest du seine Schreiben auf gar keinen Fall ignorieren . In diesem Fall setze dich mit dem Mann in Verbindung, eventuell musst du auch einen Anwalt einschalten. Ich hoffe aber das es nicht so weit kommt.
Grüße
Georg