Anzeige wegen unerlaubten Zugriff auf einen PC?

Kann man Anzeige erstatten wenn man merkt das jemand sich in seinen PC eingehackt hat und sich einen konkreten Verdacht hat wer das ist und wird diese Anzeige dann auch verfolgt?

Kann man.

Einschlägig ist §202a StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Hallo,

man sollte das sogar tun.

Gruß
who_knows

Dann sollte man aber auch vorher sichergestellt haben, dass alle gängigen Schutzmechanismen installiert und aktiv waren.

Dann sollte man aber auch vorher sichergestellt haben, dass
alle gängigen Schutzmechanismen installiert und aktiv waren.

Warum? Wäre es sonst erlaubt gewesen?

Gruß S

Nein, das nicht. Aber falls es einen Täter geben sollte (bezweifle ich, dass man einen findet/finden will) hat man nur arge Erklärungsnöte.

Eine Versicherung zahlt bispielsweise auch nicht, wenn die Haustür offen stand.

Eine Versicherung zahlt bispielsweise auch nicht, wenn die
Haustür offen stand.

Strafrechtlich sollte das aber keinen Unterschied machen.

doch
Hallo,

Aus Armins Link 202a zittiert
„Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft , wird …“

Eine Versicherung zahlt bispielsweise auch nicht, wenn die
Haustür offen stand.

Strafrechtlich sollte das aber keinen Unterschied machen.

Das kann ggf. der Unterschied zwischen Diebstahl (242) und schwerem Diebstahl (243) sein.

Gruß
achim

Hallo Achim,
lt. UP ging es um eingehackt.
Von einem „berechtigten Zugang“ kann doch da keine Rede sein!? Ein simples Passwort berechtigt doch nicht zum Ausspähen von Daten???
Ebenso darf eine offen stehende Türe keine Berechtigung zum Diebstahl darstellen.
Leider hast damit Recht, dass bei uns Diebe und Betrüger mit Samthandschuhen angefasst werden.
Gruß Michael

Bevor weiter spekuliert wird …
… erklär doch einfach, was genau passiert ist.

Eine Versicherung zahlt bispielsweise auch nicht, wenn die
Haustür offen stand.

Der Diebstahl wäre aber trotzdem strafbar.

Gruß S

Und wieder mal ein Fragefurz
Das haben wir von der TV- und Fratzenbuchwerbung für w-w-w.

Hallo (ist hier üblich vorneweg),

Jap und Jap - Rechner unter den Arm und ab zur Wache.

Gruß
who_knows