Anzeige wegen Vergewaltigung die es nie gab!

Hallo,

Im übrigen ob ihr es glaubt oder nicht, A ist das Geld
dermassen was von egal geworden, er will diese Sache so
schnell wie möglich abschliessen, im positiven sinn für Ihn,
und mit der B nichts mehr zu tun!

genau das meinte ich …

Hallo,

neben den bereits genannten Tipps mit Pflichtanwalt für Strafverfahren und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe für Zivilverfahren, würde ich mir das hier auch nicht entgehen lassen, wenn die angezeigte Straftat wirklich erfunden ist…
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Verd%C3%A4chtigung

Prozesskostenhilfe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

…und ja polizeilich gemachte Aussagen kann man zurückziehen, man könnte sogar rein theoretisch lügen.
O-Ton eines Polizisten dazu „…bei der Polizei darf man noch lügen, vor Gericht nicht mehr.“

Gruß
Maja

nehmen wir an A hat das bereits eine Aussage gemacht, aus
gutem Grund da er weiss das er nichts getan hat. Könnte man da
noch was tun, gegen die Aussage, zurück ziehen?

Na ja, was heißt denn „zurückziehen“? Die Informationen, die der Beschuldigte der Polizei gegeben hat, die hat die Polizei ja nun. Vor Gericht sind sie allerdings unverwertbar, nur, was dort ausgesagt wird, zählt am Ende.

Im übrigen ob ihr es glaubt oder nicht, A ist das Geld
dermassen was von egal geworden, er will diese Sache so
schnell wie möglich abschliessen, im positiven sinn für Ihn,
und mit der B nichts mehr zu tun!

Das finde ich ziemlich traurig. Das heißt ja, dass die Frau damit - wenn das wirklich ihr Ziel gewesen sein sollte - auch noch durchkommt. Ich an Stelle des Beschuldigten würde die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe umso nachdrücklicher durchsetzen. Wie kann man jemandem, der einem so etwas antut, auch noch einen Gefallen tun? Wozu?

Levay

O-Ton eines Polizisten dazu „…bei der Polizei darf man noch
lügen, vor Gericht nicht mehr.“

Das ist aber nicht richtig. Der Angeklagte darf vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen!

Levay

Moinmoin,

O-Ton eines Polizisten dazu „…bei der Polizei darf man noch
lügen, vor Gericht nicht mehr.“

Das ist aber nicht richtig. Der Angeklagte darf vor Gericht
lügen, dass sich die Balken biegen!

Ok, aber nicht als Zeuge, oder?

Gruß
Maja

Nein, als Zeuge nicht. Damit sollte man aber auch bei der Polizei vorsichtig sein, denn eine falsche Aussage kann z. B. eine falsche Verdächtigung oder eine Verleumdung sein oder ähnliches.

Levay

Wird denn das Opfer einer Vergewaltigung seine Schulden durch
die Vergewaltigung los?

Levay

…moechte man eigentlich nur
noch aus der ganzen Sache heil raus - „Scheiss auf das Geld“
koennte ER wohl denken
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Dame dies mit
einkalkuliert hat.

Recht kontra weibliche Intuition :wink:
Mir scheint, Frau hat Recht.

Ich würde anstelle des Nicht-Vergewaltigers mit allen Möglichkeiten kämpfen - um Geld und Ehre!!
Gruß Steffi

1 „Gefällt mir“

Ich würde anstelle des Nicht-Vergewaltigers mit allen
Möglichkeiten kämpfen - um Geld und Ehre!!

Richtig. Das ist ja wohl ein starkes Stück, wenn ich jemandem Schulde erlasse als Dank dafür, dass er mir eine Falschanzeige aufhalst. Unglaublich!

Levay

O-Ton eines Polizisten dazu „…bei der Polizei darf man noch
lügen, vor Gericht nicht mehr.“

Das ist aber nicht richtig. Der Angeklagte darf vor Gericht
lügen, dass sich die Balken biegen!

Darf er lügen, oder wird er einfach nur nicht dafür bestraft?
(Was ja faktisch das gleiche ist)
Bei Zeugen mit Aussageverweigerungsrecht heißt es ja so schön: „Sie brauchen nicht aussagen, aber wenn sie aussagen, dann muss es der Wahrheit entsprechen.“

(Ja, manchmal wache ich vor dem Fernseher auf und Babsi Salesch läuft. Schlafe dann aber gleich wieder ein, versprochen!)

Darf er lügen, oder wird er einfach nur nicht dafür bestraft?
(Was ja faktisch das gleiche ist)

Eben, das ist (in diesem Fall) dasselbe. In einem Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Es gibt aber kein Gesetz, dass es einem Angeklagten verbieten würde zu lügen. (So ein Gesetz dürfte es auch gar nicht geben.) Ein solches Verbot würde typischerweise, wie es ja etwa bei Zeugen der Fall ist, ein Strafgesetz sein.

Bei Zeugen mit Aussageverweigerungsrecht heißt es ja so schön:
„Sie brauchen nicht aussagen, aber wenn sie aussagen, dann
muss es der Wahrheit entsprechen.“

Den Zusammenhang verstehe ich nicht ganz. Ein Zeuge darf nicht lügen. Das steht im Gesetz.

Levay

Bei Zeugen mit Aussageverweigerungsrecht heißt es ja so schön:
„Sie brauchen nicht aussagen, aber wenn sie aussagen, dann
muss es der Wahrheit entsprechen.“

Den Zusammenhang verstehe ich nicht ganz. Ein Zeuge darf nicht
lügen. Das steht im Gesetz.

Präzise: Dürfte ein Aussageverweigerungsberechtigter bei einer (nachgewiesenen) Falschaussage mit Strafe rechnen?
M.E.: Ja. Ich denke, er draf schweigen, aber nicht straffrei lügen.
Ich habe aber da schon was anderes gehört, sinngemäß: Wer schweigen darf, den kann man nicht für eine Falschaussage belangen (was hoffentlich nicht richtig ist!).

Präzise: Dürfte ein Aussageverweigerungsberechtigter bei einer
(nachgewiesenen) Falschaussage mit Strafe rechnen?
M.E.: Ja. Ich denke, er draf schweigen, aber nicht straffrei
lügen.

So ist es. Das hast du bei Barbara Salesch ja auch schon gehört.

Ich habe aber da schon was anderes gehört, sinngemäß: Wer
schweigen darf, den kann man nicht für eine Falschaussage
belangen (was hoffentlich nicht richtig ist!).

Nein, das ist (so) nicht richtig. Ein Beschuldigter allerdings darf sowohl jegliche Einlassung verweigern als auch lügen. Zeugen dürfen niemals lügen.

Levay