Hallo,
nehmen wir an A (männlich) und B (weiblich), waren mal ein Paar.
Kurz vor der endgültigen Trennung, haben A und B Sex, dannach zeigt B, A an, wegen Vergewaltigung, die es nie gab!
Jetzt ermittelt natürlich die Polizei, A macht seine Aussage, die Beamtin rät A einen Anwalt einzuschalten, A kann sich aber keinen leisten, was tun?
Es ist noch keine Klage erhoben worden, die Akten gehen wohl erst jetzt zu Staatsanwaltschaft, dort wird entschieden.
Desweiteren stell B einen „Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG“ gegen A. A weiss hier sich nicht zu helfen, den die Vorwürfe die B in dem Antrag macht sind unter anderem die Vergewaltigung und das A, die B mehrmals Kontaktieren wollte.
Fakt ist, A hat B nicht vergewaltigt!
Fakt ist auch, A hat B versucht zu erreichen, B hat noch Geld Schulden bei A.
A muss zum Antrag stellung nehmen, sollte A hier einen Anwalt beauftragen oder selber den Wiederspruch gegen den Antrag schreiben?
Wie siehts auch hier aus wenn A sich keinen Anwalt leisten kann?
Hoffe auf eure Unterstüzung ist dringend, bedanke mich schon einmal im voraus.
Gruß
Hallo,
A sollte sich umgehend einen Anwalt nehmen.
Gruß
Christian
Hallo,
ich stimme C.J. zu, hier sollte umgehend einen Anwalt eingeschaltet werden, das Beschriebene ist kein Spaß nicht. Wenn man die finanziellen Mittel nicht hat, kann man sich ja mal beim Gericht nach Prozeßkostenhilfe bzw. einem Beratungsschein erkundigen. Ist die Vergewaltigung eigentlich ärztlich dokumentiert?
Gruß
Tina
Hallo,
danke euch beiden, ja die Beamtin bei der A seine Aussage gemacht hat, hat A auch zum Anwalt geraten, nur leider fehlt A das Geld für einen!
Ärtzlich Dokumentiert, ob das was Dokumentiert ist weiss A nicht, aber es gab keine Vergewaltigung! Was A weiss ist das B die Anzeige wohl unmittelbar nach dem Sie mit A Sex hatte gemacht hat. A hat auch keine Ahnung wieso B so reagiert hat bzw. diese Beschuldigungen bringt.
Das es kein Spass ist weiss A auch leider!
Gruß
Man muss hier unterscheiden:
- Strafverfahren
Vergewaltigung ist ein Verbrechen (und nicht nur ein Vergehen), was dazu führt, dass im Fall einer Anklageerhebung dem Beschuldigten (dann dem Angeschuldigten bzw. Angeklagten) ein Pflichtverteidiger bestellt wird. Den wird der Angezeigte nicht bezahlen müssen, nicht einmal dann, wenn er verurteilt wird.
- Gewaltschutzgesetz
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn der Antragsgegner mittellos ist, kann er bei dem Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Dann muss er seinen Anwalt gar nicht oder nur teilweise bzw. in Raten selbst bezahlen.
Levay
Wie kann man denn eine Vergewaltigung ärztlich dokumentieren?
Levay
PS
Na ja, im Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte natürlich sowieso die Kosten tragen. Aber das ist ein anderes Thema. Auf jeden Fall wird es nicht am Geld scheitern, dass der Beschuldigte einen Verteidiger bekommt!
PPS
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass der Beschuldigte keine Aussage machen sollte. Dafür ist in einer etwaigen Hauptverhandlung noch genug Gelegenheit, und dann hat sich der Angeklagte wenigstens mit seinem Verteidiger besprechen können.
Hallo,
Was A weiss ist das B die Anzeige wohl unmittelbar nach dem
Sie mit A Sex hatte gemacht hat. A hat auch keine Ahnung wieso
B so reagiert hat bzw. diese Beschuldigungen bringt.
Du hattest Schulden angesprochen (?)
Könnte auch alles geplant gewesen sein. Wenns ums Geld geht werden Leute einfallsreich.
Wie kann man denn eine Vergewaltigung ärztlich dokumentieren?
Levay
Hallo Levay,
mit ärztlich dokumentieren meine ich ob Spuren von Gewaltanwendung zu sehen waren, d. h. beispielsweise blaue Flecke durch festhalten, Verletzungen im Genitalbereich durch gewaltsames Eindringen usw. Wenn ich vergewaltigt werden würde, würde ich versuchen mich zu wehren. Solche „kämpfe“ gehen doch nicht ohne Spuren ab.
Gruß
Tina
Wie kann man denn eine Vergewaltigung ärztlich dokumentieren?
Levay
Natürlich die Untersuchung DANACH.
Es gibt ärztliche Untersuchungen, die Vergewaltigungen mehr oder weniger ausschliessen können - oder eben auch eindeutig sind.
Dafür gibt es erfahrene Ärzte die damit (leider) ständig zu tun haben.
Gruss
Hab noch mal gegoogelt und das hier beschreibt was ich meine:
http://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2007/20…
Gruß Tina
Entschuldige, bitte, aber das ist doch keine Dokumentation einer Vergewaltigung, schon gar nicht „der“ (angezeigten) Vergewaltigung.
Das ist eine Dokumentation von Verletzungen.
Levay
Wird denn das Opfer einer Vergewaltigung seine Schulden durch die Vergewaltigung los?
Levay
Ich weiß eh, was du meinst. Es ist aber m. E. ziemlich bedenklich zu meinen, es handle sich um eine Dokumentation der Vergewaltigung.
Levay
Wird denn das Opfer einer Vergewaltigung seine Schulden durch
die Vergewaltigung los?
Levay
Gehen wir mal davon aus, dass KEINE Vergewaltigung statt fand.
Dann besteht die Moeglichkeit, dass der Glaeubiger erst gar nicht mehr nach dem Geld fragt, da er Momentan genug Aerger mit der Dame an der Backe hat. Ausserdem wurde beschrieben, dass ER versucht hat sie telefonisch zu erreichen, um das Geld einzufordern - Sie hingegen eine „Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG“ gegen A" beantragt hat.
ER ist auch nur ein Mensch - und wenn man mit derartiger Anschuldigung konfrontiert wird, moechte man eigentlich nur noch aus der ganzen Sache heil raus - „Scheiss auf das Geld“ koennte ER wohl denken - und ich wuerde ihn sehr gut verstehen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Dame dies mit einkalkuliert hat. Es macht nicht unbedingt alles Sinn was Personen sich so ausdenken. Aber erlebt hab ich da schon viel … Frauen erzaehlen sich untereinander meist mehr als Mann sich vorstellen kann.
Gruss
Jasmin
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Oh, ich habe eine rege Phantasie, ich traue Frauen, was das Sich-untereinander-Erzählen angeht, so ziemlich alles zu.
Levay
off Topic
Oh, ich habe eine rege Phantasie, ich traue Frauen, was das
Sich-untereinander-Erzählen angeht, so ziemlich alles zu.
Levay
Nur um das klar zu stellen, ich heisse solche Methoden nicht fuer gut! Aber ich habe bereits (leider) viele boesartige Vorgehensweisen erlebt, welche anderen Menschen das Leben zerstoerten.
Gruss
Hallo,
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass der Beschuldigte keine
Aussage machen sollte. Dafür ist in einer etwaigen
Hauptverhandlung noch genug Gelegenheit, und dann hat sich der
Angeklagte wenigstens mit seinem Verteidiger besprechen
können.
nehmen wir an A hat das bereits eine Aussage gemacht, aus gutem Grund da er weiss das er nichts getan hat. Könnte man da noch was tun, gegen die Aussage, zurück ziehen?
Im übrigen ob ihr es glaubt oder nicht, A ist das Geld dermassen was von egal geworden, er will diese Sache so schnell wie möglich abschliessen, im positiven sinn für Ihn, und mit der B nichts mehr zu tun!
Leider hat A, von einigen Fällen im Internet gelesen, bei den die Frau leider erfolgreich war, was ich sehr schade finde!
Ich möchte mich auch bei den vielen die geantwortet haben, bedanken!
Gruß
Jetzt komm schon, so kleinlich mußt Du doch nicht sein, Du weißt doch genau was gemeint war.
Gruß
Tina
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