Anzeige wegen Verleumdung....falsche Aussage wegen Unwissenheit !

Hallo, liebes Forum

nehmen wir mal an,  Herr A  erzählt etwas über eine Situation und einem  Herrn X ,
was nicht so ganz stimmt…
aber völlig unwissentlich, hat  Herr A das erzählt. Völlig im Glauben, dass das
das wahr ist, was er da erzählt über **Herrn X.

Frage:**
kann  Herr X  dann  Herrn A  wegen Verleumdung anzeigen ?

Beispiel:
Herr A  wird angerufen von seiner Frau**   und die  Ehefrau  teilt  Herrn A** mit, dass 
Herr X   im Laufe des Tages   bei ihnen zu Hause   vorbei kommen wird, um sich aus
dem  Keller das Fahrrad von der Ehefrau  aus zu leihen.

Jetzt kommt aber dieser  Herr X  gar nicht persönlich vorbei, sondern schickt seinen Schwager  vorbei, um das Rad aus dem Keller zu holen.

Davon, dass der Schwager da war und das Rad geholt hat, davon wissen weder
Herr A  noch seine  Ehefrau etwas, weil  Herr X das beiden gar nicht erzählt hat,
dass er seinen Schwager vorbei geschickt hat.

Dieser Schwager ist von einem Nachbarn in das Miethaus rein gelassen worden.
Der Nachbar wußte auch nur, dass da jemand kommt, um das Rad raus zu holen,
aus dem Keller, und der  Nachbar  kannte weder  Herrn X  noch den Schwager
vom sehen.

Und jetzt wird das Fahrrad absolut nicht zurück gebracht (es befindet sich immer
noch bei dem  Schwager ) und  Herr A und seine Frau  meckern deswegen 
Herrn X  an und verlangen die sofortige Rückgabe des Fahrrades.

Und weil  Herr A und seine Frau  so sauer sind, erzählen sie auch noch einigen Leuten (dem Nachbarn und einer Verwandten), dass  Herr X  das Rad einfach nicht zurück bringt, was er sich bei ihnen aus dem Keller geholt hat.

Das Rad sollte ja nur für 1 Woche geliehen sein und jetzt sind schon 2 Monate herum.

Aber weder  Herr X  noch der Schwager haben jemals  Herrn A und seiner Frau
erzählt, wer das Rad tatsächlich geholt hat bzw. wo das Rad solange war.
Das erfuhren  Herr A und Ehefrau  auch erst nach 2 Monaten.

Herr X  ist jetzt sauer auf  Herrn A und Ehefrau , weil beide ja angeblich Verleumdung
begehen und ihn für etwas beschuldigen, was er gar nicht gemacht hat…
und das auch noch herum erzählen, bei andren Leuten.

Und will  Herrn A und Ehefrau  nun zur Anzeigen, wegen Verleumdung.

lieben Gruß und danke für alle Antworten im Voraus !

Hallo!

Ich habs durchgelesen, es war kein Vergnügen !

Nur warum sich X aufregt ist mir nicht verständlich. Er hat es zu vertreten, er ist verantwortlich für das Abholen und jetzt Fehlen des Rades. Niemand sonst.
Er ist auch für Schadenersatz zuständig, falls Rad beschädigt ist oder gar nicht mehr auftaucht !
Sicherlich kann man X nicht Fahrraddieb nennen ! Aber man kann sagen, X hat sich Rad ausgeliehen und bringt es nicht zurück. Das ist eine Tatsache !

MfG
duck313

Hallo MarinaR schon wieder,

was haben Sie eingentlich für skurrile Probleme?

Ihren Sachverhalt auseinander zu legen, war wirklich nicht leicht, da gebe ich duck313 schonmal Recht!

Letztenendes ist die Sache ganz simpel:

  1. Dass der Schwager des Herrn X das Fahrrad in dessen Auftrag abholt, ist erst einmal völlig legitim.

  2. Dass der Nachbar den unbekannten Mann ins Haus lässt, ist zumindest grob fahrlässig und begünstigt hier evtl. eine Straftat, nämlich den Fahrraddiebstahl!

  3. Der Diebstahl ist kein Diebstahl mehr, wenn der Schwager einräumt das Fahrrad abgeholt zu haben und es aber nicht mehr herausgeben will. Dann haben wir eine Unterschlagung. Diese sollten Herr A und seine Frau im eigenen Interesse auch bei der Polizei zur Anzeige bringen.

  4. Wenn Herr X seinen Schwager dabei noch unterstützt, indem er auch nicht für die Herausgabe des Fahrrades sorgt, dann richtet sich der Tatverdacht der Unterschlagung auch gegen ihn, als Anstifter (Auftraggeber) oder als Mittäter im Sinne einer Beihilfe zugunsten seines Schwagers.

Herr X und sein Schwager müssen nun mit einem Strafverfahren rechnen, wobei sie beide im Rahmen ihrer Vernehmungen Gelegenheit haben zu erklären, wo das Fahrrad denn nun wirklich ist.

Und da sich Herr A und seine Frau berechtigt über den Sachverhalt aufregen, können sie auch über den begründeten Tatverdacht mit anderen Leuten reden, auch wenn das nicht unbedingt zu empfehlen ist, solange das Verfahren läuft, denn es gibt auch den Tatverdacht der Verdächtigung Unschuldiger!

Wenn der Tatverdacht tatsächlich unbegründet ist, kann Herr X diesen ja sicherlich bei der Polizei ausräumen, aber eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede gegen Herrn A und seine Frau wird wohl höchstwahrscheinlich aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ins Leere laufen.

Daher keine Angst, liebe Frau A, alles wird gut. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft wissen solche Sachverhalte sehr gut zu beurteilen. Vielleicht blufft Herr X auch nur, um einzuschüchtern oder weil er erkannt hat, dass er ertappt wurde?!

Wie dem auch sei, beste Grüße noch einmal, auch in diesem Fall (oder wars der gleiche wie beim letzten Mal?),

dr.zimmerman.