Anzeige wegen versteckter Tonbandaufnahme

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig?!

Kann man eine Anzeige machen, wenn man mit einem Tonbandgerät aufgenommen wurde und es erst gar nicht wusste und man dann sowieso nicht mit einverstanden ist? Denn so weit ich es weiß, ist es nicht erlaubt ohne Einverständnis des Betroffene eine Aufnahme zu machen und schon gar nicht weiter zu geben.

Wäre über Ratschläge dankbar.

Hallo,

Kann man eine Anzeige machen, wenn man mit einem Tonbandgerät
aufgenommen wurde und es erst gar nicht wusste und man dann
sowieso nicht mit einverstanden ist? Denn so weit ich es weiß,
ist es nicht erlaubt ohne Einverständnis des Betroffene eine
Aufnahme zu machen und schon gar nicht weiter zu geben.

Hier der Auszug aus dem Strafgesetzbuch, der das unter Strafe stellt:

_ § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) 1Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden._

Man kann bei der Polizei Anzeige erstatten.

Grüße
Sebastian