Anzeige wegen Wohngeldbetrug

Frau M., 46 J., ist seit dem 27. Lebensjahr Rentnerin aufgrund Multipler Sklerose. Schwerbehinderung 90 %. Monatliches Gesamteinkommen 850 EUR brutto, Wohngeldzuschuss 83 EUR. 
Krankheit verläuft in Schüben. Als es ihr wider Erwarten mal paar Monate besser ging, hat sie einen Putzjob (Krankheitsvertretung) angenommen, abends 2 Std. - Mo-Fr, insgesamt halber Monat November, ganzen Dezember (sind aber viele Feiertage) und am 24.01.14 musste sie abbrechen, weil sie wieder einen Schub bekam. Der Job hatte sie so aufgebaut, einfach wieder dazuzugehören, aber es geht ja krankheitsbedingt nicht…
Da der Arbeitgeber sie sozialversicherungspflichtig anmeldete, war sie der Überzeugung, auch das Wohngeldamt würde davon erfahren. Letzteres hat davon erfahren, aber nicht durch sie und sie deshalb wegen Wohngeldbetrug angezeigt. Das für die Zeit (Mitte Nov. bis 24.Jan.) zuviel bezahlte Wohngeld wurde einbehalten.
Die Behörde hat Strafanzeige wg.Wohngeldbetrug erstattet. Wie soll Frau M. reagieren? Mittlerweile hat sich die Multiple Sklerose so stark verschlechtert (auch die viele Aufregung trägt dazu bei!), dass sie so einen Putzjob oder anderen Job nie wieder wird annehmen können (das war ein einmaliger Versuch!)
Was kann sie jetzt tun? Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten.
Termin bei der Polizei ist schon der 2.3.15. Wird der Fall dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
Danke für Eure Hilfe/Anregungen.

Hallo!

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekäme ihn gestellt (Prozesskostenhilfe).

Ob man bei der Polizei überhaupt aussagen sollte, muss man sich gut überlegen bzw. mit Anwalt abklären. Man muss dort natürlich nicht aussagen.

Sicher geht es zur Staatsanwaltschaft, die muss schließlich entscheiden, ob man sich strafbar gemacht hat und wie das zu ahnen ist.
Einstellung oder Strafbefehl .

Wie kam man bloß auf die Idee, die Wohngeldstelle oder in ähnlichem Fall das Sozialamt erführe vom Arbeitgeber oder der Sozialversicherung, man hat wieder Arbeit aufgenommen und neues Einkommen ?
Man hat doch im Wohngeldantrag ausdrücklich unterschrieben, jede Veränderung im Einkommen zu melden. Es hat doch direkte Auswirkung auf den Wohngeldanspruch.

MfG
duck313

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekäme ihn gestellt
(Prozesskostenhilfe).

Leider gibt es im Strafprozess keine Prozesskostenhilfe. Nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung ist zwingend ein Verteidiger vorgesehen, weshalb er dann auch gestellt wird, wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt leisten kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html

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