Anzeige weil katze getötet?

heute morgen wollte meine katze irgendwie nicht das machen was ich wollte sie hat mich gekratzt und so weiter,danach habe ich es nicht ausgehalten und habe sie mit einem rohr vor der tür ausversehen getötet das hat ein nachbar mitbekommen und droht mit jetzt mit einer anzeige.was erwartet mich jetzt?

heute morgen wollte meine katze irgendwie nicht das machen was
ich wollte sie hat mich gekratzt und so weiter,danach habe ich
es nicht ausgehalten und habe sie mit einem rohr vor der tür
ausversehen getötet das hat ein nachbar mitbekommen und droht
mit jetzt mit einer anzeige.was erwartet mich jetzt?

Ganz einfach,keine Anzeige statt dessen,mit dem selben Rohr Sie zurichten
NATUERLICH AUS VERSEHEN

warum bist du so gemein zu mir:frowning:

heute morgen wollte meine katze irgendwie nicht das machen was
ich wollte sie hat mich gekratzt und so weiter,danach habe ich
es nicht ausgehalten und habe sie mit einem rohr vor der tür
ausversehen getötet das hat ein nachbar mitbekommen und droht
mit jetzt mit einer anzeige.was erwartet mich jetzt?

ich hoffe, dass du bestraft wirst, das ist ja abscheulich. pfui, pfui, pfui.

Das ganze ist ja wohl hoffentlich ein ausgesprochen schlechter Scherz, oder?

heute morgen wollte meine katze irgendwie nicht das machen was
ich wollte sie hat mich gekratzt und so weiter,danach habe ich
es nicht ausgehalten und habe sie mit einem rohr vor der tür
ausversehen getötet das hat ein nachbar mitbekommen und droht
mit jetzt mit einer anzeige.was erwartet mich jetzt?

sorry,leider nicht ich wünschte ich könnte das rückgängig machen.

sorry,leider nicht ich wünschte ich könnte das rückgängig
machen.

Wenn das wirklich traurige Wahrheit ist hätte ich das gern im Detail erklärt.Rohr???Aus Versehen??? etc…

Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

  2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.
    § 18
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  3. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen
    Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,

  4. entgegen § 4 Abs. 1 ein Wirbeltier tötet,

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe
a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22 und 25, des Absatzes 2 sowie des Absatzes 3 Nr. 1
Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 20
(1) Wird jemand wegen einer nach § 17 rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb
nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen
ist, so kann ihm das Gericht das Halten von sowie den Handel oder den sonstigen
berufsmäßigen Umgang mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem
Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten, wenn die Gefahr besteht, dass er
weiterhin eine nach § 17 rechtswidrige Tat begehen wird.
(2) Das Verbot wird mit Rechtskraft des Urteils wirksam. In die Verbotsfrist wird die
Zeit, in welcher der Täter in einer Anstalt verwahrt wird, nicht eingerechnet. Ergibt
sich nach der Anordnung des Verbots Grund zu der Annahme, dass die Gefahr, der Täter
werde nach § 17 rechtswidrige Taten begehen, nicht mehr besteht, so kann das Gericht
das Verbot aufheben, wenn es mindestens sechs Monate gedauert hat.
(3) Wer einem Verbot nach Absatz 1 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Tierschutzgesetz TierSchG
Ausfertigungsdatum: 24.07.1972
Vollzitat:
„Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206,
1313), das zuletzt durch das Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1950) geändert worden
ist“
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.5.2006 I 1206, 1313;
zuletzt geändert durch G v. 15.7.2009 I 1950

Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
    pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
    ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
    Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Auszug:

Töten von Tieren
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung
eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder
auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

§ 16a

  1. demjenigen, der den Vorschriften des § 2, einer Anordnung nach Nummer 1 oder
    einer Rechtsverordnung nach § 2a wiederholt oder grob zuwidergehandelt und dadurch
    den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende
    Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat, das Halten oder
    Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art untersagen oder es von der
    Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig machen, wenn Tatsachen
    die Annahme rechtfertigen, dass er weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen
    wird; auf Antrag ist ihm das Halten oder Betreuen von Tieren wieder zu gestatten,
    wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist

es war ein metallrohr,und ja das war ausversehen ich wollte sie nicht töten.zuhause hat sie schon die ganzen möbel zerkratzt,und den teppich vollgeschissen in dem moment bin ich wütend geworden sie ist rausgelaufen und ich mit dem metallrohr hinterher (das lag zufällig an dem tag bei uns) und vor der haustür ist es passiert.

mus ich jetzt also geld bezahlen?

Es fällt mir zwar immer noch schwer das ganze zu glauben, aber mal davon ausgegangen das es stimmt:
Dann hast Du erstens von Katzen augenscheinlich nicht die blasseste Ahnung.
Katzen haben eigentlich immer einen Grund wenn sie einem, wie Du sagst, in die Bude scheißen. Persönlich habe ich so etwas in über dreisig Jahren Katzen noch nie erlebt und wenn es bei anderen vorkam dann lagen dafür Gründe vor, angefangen beim nicht gereinigten Katzenklo ,Vernachlässigung, Eifersucht, etc.
Zum zweiten zeigt Deine Reaktion darauf das es Dir an so ziemlich allem fehlt was man mit Reife bezeichnet, denn auf Tiere mit einem Rohr oder was auch immer für einer Waffe loszugehen… Da fehlen mir einfach die Worte.
Ich möchte garnicht wissen was passiert wenn Dir jemand gegenüber steht, der auch noch in der Lage ist Dir deine Unzulänglichkeit in für dich verständliche Worte zu fassen. Läufst Du dann Amok???
Drittens kannst Du froh sein das Dein Nachbar dich nur anzeigt, im Regelfall bin ich ein sehr friedliebender Mensch, jedoch bei Gewalt gegen Kinder und gegen Tiere ist schluß mit lustig. Also sei froh das nicht ich Dein Nachbar bin.
Also tue den Tieren, mir, aber vor allem Dir selbst den Gefallen und halte einfach nie wieder Tiere.
Wenn Dein Nachbar dich tatsächlich anzeigt, dann habe die Größe und stehe wenigstens zu der Scheiße die Du verzapft hast. Leider haben Tiere in der deutschen Justiz nicht den Wert den sie haben sollten.

Es tut mir leid ,es tut mir schrecklich leid wirklich.Ich wollte es nicht,ich bin auch friedliebender
mensch bitte hab kein falsches bild von mir bitte!!! Ich schaff mir vielleicht noch eine katze an,ich werde mich um sie bestimmt kümmern.

Es tut mir leid ,es tut mir schrecklich leid wirklich.Ich
wollte es nicht,ich bin auch friedliebender
mensch bitte hab kein falsches bild von mir bitte!!! Ich
schaff mir vielleicht noch eine katze an,ich werde mich um sie
bestimmt kümmern.

Wie bereits gesagt, schaff Dir besser keine Tiere mehr an. Zumindest nicht so bald.
Im speziellen Katzen sind Freigeister. Sie gehorchen nicht, im besten Fall kann man sich, wenn man ihre Bedürfnisse und Eigenheiten kennt und respektiert, mit ihnen einigen. Das setzt aber voraus das man seine Zeit bereit ist zu investieren.
Ich gehe mal davon aus das Du noch relativ jung bist, also lebe erstmal dein Leben und lerne was es heißt die Verantwortung für Dich und schon erst recht für ein anderes Leben zu übernehmen.
Sich eine Katze anzuschaffen ist (manchmal leider) nicht das Problem, die Probleme kommen danach wie Du eigentlich wissen solltest nachdem was geschehen ist.
Katzen werden, bei entsprechender Pflege, 20 Jahre alt, weist Du was das für Dein Leben bedeutet?
Tue allen denn Gefallen und denke nochmal darüber nach.

Sie haben die Katze schon satt gehabt
Sie hassten sozusagen das Tier. Wieso wollen Sie nochmal ein Tier haben.Ich wuerde nicht mal ein Kind in Ihrer Obhut wissen. Naemlich, die koennen auch schoen einen fordern.
WEnn das Tier so laestig war,wie Sie beschreiben haben,warum haben Sie es nicht ins Tierheim abgeschoben statt zu toeten.
Ihre groesste Sorge ist, dass Sie eine Strafe zu zahlen in irgendeiner Hoehe sollten eventuell und nicht Ihre Tat.
Es ist einfach grausig.

es nicht ausgehalten und habe sie mit einem rohr vor der tür
ausversehen getötet das hat ein nachbar mitbekommen und droht
mit jetzt mit einer anzeige.was erwartet mich jetzt?

du hast ein falsches bild von mir!

Nun gut, sollte ich mich irren in der Qualitaet Ihres Karakters,bitte um Nachsehen.Aber es ist einfach schwer zuverdauen, was sie der Katze zugefugt haben.

Lassen SIE SICH Zeit hoeln Sie kein Tier in Ihr Heim. Die koennen sich nicht waehren gegen unsere Launen.

wenn dein Nachbar dich anzeigt…und ich hoffe, dass er das tut, wirst du wohl hoffentlich nicht um deine gerechte Strafe herumkommen…denn AUSVERSEHEN…tötet man keine Tiere. Katzen sind sehr eigenwillige und selbständige Wesen, die nicht auf Befehle hören, wie Hunde…das sollte man vorher Wissen, bevor man sich überhaupt Tiere zulegt!!! mit unfreundlichem Gruß…