Anzeige wg. Beldeidigung

Guten Tag,

Ich arbeite als Hotliner bei einem Enegieunternehmen.
Da hat man natürlich nicht nur erfreuliche Nachrichten für den Kunden, sondern auch schlechte.

Wenn nun ein Kunde „überreagiert“ und mich am Ende des Gespräches einen Satz wie: „Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag - Sie Arschloch“ losläßt, darf ich ihn da verklagen?

Muss ich da Anzeige gegen Unbekannt stellen, oder darf ich da auch die Kundenkontaktdaten nutzen, die er mir zuvor gegeben hat?

MfG Asko

Hallo!

Verklagen dürfen Sie grundsätzlich jeden. Die Frage ist hier aber, ob Sie auf Schmerzensgeld oder auf eine Bestrafung des anderen abzielen.

Um Schmerzensgeld zu erhalten müssen Sie die andere Partei vor dem Zivilgericht (Amtsgericht) auf ebendies „verklagen“. Die Aussichten auf Erfolg sind aber verhältnismässig schlecht.

Um eine Bestrafung des anderen zu erreichen, müssen die auf einer Polizeiwache Anzeige wg. Beleidigung (§ 185, § 194 StGB) stellen.
Die Staatsanwaltschaft leitet ohne weiteres Zutun Ihresseits ein Ermittlungsverfahren bzw. einen Prozess ein.

Natürlich dürfen Sie bei der Erstattung der Strafanzeige den Namen und die Adresse desjenigen angeben.

Die aber eigentlich wichtigste Frage ist, ob Sie die Beleidigung irgendwie beweisen können, z.B. durch Zeugen oder einen Bandmitschnitt. Ob Sie einen solchen Bandmitschnitt verwenden dürfen hängt von den Umständen ab und ist auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber zu abzuklären.
Wenn Sie keine Beweise haben, wird voraussichtlich Wort gegen Wort stehen und die Sache von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Vielen Dank für die Antwort ^^

MfG, Skokow