Anzeige wg. Beleidigung?

Liebe/-r Experte/-in,

ich war in einem Modeladen(FFM) und wollte 3 Artikeln kaufen. Aber da ich doch von den Artikeln nicht ganz ueberzeugt war, habe ich mich an der Kasse gegen Kauf entschieden und dies der Kassierin mitgeteilt.

Beim Verlassen des Geschaefts hat sie mir „Leck mich am Arsch“ gesagt, und ich wollte mich ueber die Beleidigung beschweren.

Dann hat sie mich aus dem Laden rausgeschmiessen. Ich habe nach ihrem Namen verlangt und diese Frau hat die Polizei angerufen wegen des Hausfriedensbruchs, weil ich mich nicht sofort entfernt habe und nach ihrem Namen fragte. Sie sagte mir nur, dass sie in ihrem Laden alles sagen kann, was sie will.

Ich habe den Laden verlassen aber fuehle mich ungerecht behandelt. Kann ich eine Anzeige der Beleidigung erstatten?

Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen im Vorraus und verbleibe

Mit freundlichen Gruessen

Beim Verlassen des Geschaefts hat sie mir „Leck mich am
Arsch“ gesagt, und ich wollte mich ueber die Beleidigung
beschweren.

Dann hat sie mich aus dem Laden rausgeschmiessen. Ich habe
nach ihrem Namen verlangt und diese Frau hat die Polizei
angerufen wegen des Hausfriedensbruchs, weil ich mich nicht
sofort entfernt habe und nach ihrem Namen fragte. Sie sagte
mir nur, dass sie in ihrem Laden alles sagen kann, was sie
will.

Ich habe den Laden verlassen aber fuehle mich ungerecht
behandelt. Kann ich eine Anzeige der Beleidigung erstatten?

>>>>>>> ich denke, ja. Fraglich ist, ob Sie was davon haben. Die Verkäuferin wird sich sicherlich ärgern, wenn sie von der Anzeige erfährt. Aber wenn Sie keine Zeugen für die Beleidigung haben, dürfte nach Ihrer Anzeige kaum noch etwas passieren.

Alle Angeben ohne Gewähr (hier wird aus Gefälligkeit geholfen)

Es wäre fair von dir, wenn du mich über den Fortgang dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten würdest. Das würde vermutlich viele weitere Teilnehmer bei werweißwas interessieren.

/Januario

Hallo Fairtrade,
Die Verkaeuferin war wohl komplett falsch informiert, wenn sie der Ansicht war, sie koenne in ihrem Laden alles sagen, was sie wolle. Sobald sie eine Beschimpfung gegen eine Drittperson richtet, ist der Tatbestand der Beschimpfung (CH) oder Beleidigung (DE) in ihrem Laden genauso erfuellt wie auf einer oeffentlichen Strasse. Sie hat allerdings das Hausrecht in ihrem Laden, weshalb sie jedermann jederzeit Hausverbot erteilen kann. Soviel zur Rechtslage.

Art. 177 StGB (Schweiz) besagt, dass wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde
oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft wird. In Deutschland kommt der wesentlich strengere §185 StGB zum Tragen, der Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe demjenigen androht, der einen Dritten beleidigt.

In casu stellt sich vor allem das Problem der Beweisfuehrung, wenn Aussage gegen Aussage steht. Schlussendlich ist bisweilen ein finanzielles Risiko mit einer Strafklage verbunden, denn im Falle eines Nichtdurchdringens koennen dem Klaeger Kosten ueberbunden werden, was allerdings von vielen Gerichten nicht konsequent gemacht wird.

Hallo,
so eine Frechheit! Eine Anzeige würde hier nichts nutzen. Aber ich an ihrer Stelle würde mich mal an die örtliche Zeitung wenden und denen vorschlagen, über den Laden einen Artikel zu verfassen. Auch kann man in Tageszeitungen selber Artikel verfassen. Sowas nutzt meistens sehr viel mehr.

Viele Grüße
Anja

Sehr geehrte Damen, sehr geehrter Herr,

selbstverständlich ist der Ausspruch der Kassierein eine Beleidigung gewesen und damit grundsätzlich strafbar, d.h. Sie können es anzeigen.

Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung sagen, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in dieser Angelegenheit sicherlich einstellen wird. Um gegen die Kassiererin vorgehen zu können, müsste man wohl den Weg der strafrechtlichen Privatklage vorgehen.

Letztendlich wird jedoch mit größter Wahrscheinlichkeit nichts dabei rauskommen.

Vielleicht hätte es mehr Sinn, sich an die Geschäftsführung des Ladens zu wenden und sich zu beschweren, sofern die Dame nicht die Chefin war.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Können Sie. Bringt aber nix, weil Sie nichts beweisen können - und wenn die Gegenseite dann schlau ist, macht sie eine Gegenanzeige, wegen übler Nachrede, Vortäuschen einer Straftat o. ä. Das geht zwar alles wie das Hornberger Schießen aus , weil Sie sowohl wie die Gegenseite auf den Proivatklageweg verweisen werden, aber es bedeutet Schreiberei und Zeitverlust. Denken Sie sich „was Schönes“ für den Laden aus… Sie sollten natürlich die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren. Aber mal ehrlich - glauben Sie wirklich, dass die deutsche Justiz dazu da ist, solche Fälle zu bearbeiten? Meinen Sie nicht, die hätten was Besseres zu tun?

Einfach drüber stehen - ist ein Lernprozess - klappt aber von Mal zu Mal besser.

Glück auf

Sie sollten nach meinem bisher lediglich eingeschränkten Wissen Strafanzeige stellen, wenn Sie Aussicht haben, diese auch beweisen zu können. Wenn diese Frau also vor Zeugen, z.B. vor der Polizei zugegeben hatte, Ihnen „Leck mich am Arsch“ gesagt zu haben, dann stellt dies ohne weiteres eine Beleidigung dar, die auf Anzeige von der Staatsanwaltschaft auch verfolgt werden muss.

Ich hoffe, Sie hatten keine Scherereien, wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs.

MfG

H.K.

Hi, klar könntest Du eine Anzeige erstatten, die Frage ist jedoch, ob dies etwas nutzen wird! Denn hier wird dann Aussage gegen Aussage stehen (die Kassiererin wird es nicht zugeben) und der Erfolg ist fraglich. Ich würde mich schriftlich bei der Geschäftsführung beschweren (gehe davon aus, dass die Kassiererin angestellt ist ?), hier genaue Zeitangabe (Datum, Uhrzeit) wichtig. Und auch mit reinschreiben, dass Du aufgrund dieser Behandlung nicht mehr bereit bist, in diesem Geschäft zu kaufen und es in Deinem Bekannten- und Verwandtenkreis ebenfalls als nicht empfehlenswert erwähnen wirst. Dies würde den meisten Erfolg bringen, jedoch wahrscheinlich auch eine Arbeitslose mehr! Frage ist doch: macht das alles Sinn oder nimmt man es mit „Humor“, vergisst die Angelegenheit und kauft dort eben nicht mehr ein? Welchen Weg auch immer Du gehst, ich wünsche viel Erfolg.

Hallo,

natürlich können Sie das; auch ein Einzelhandelsgeschäft ist kein rechtsfreier Raum! Sie sollten sich darüber hinaus bei der Geschäftsleitung beschweren.

Die Sache mit dem Hausfriedensbruch ist ebenfalls Blödsinn, da zum einen Sinn und Zweck eines Ladengeschäftes ist, dass Kaufinteressenten diesen betreten. Zum anderen waren Sie gerade dabei, den Laden zu verlassen.

Lassen Sie sich nichts gefallen!
Gruß

Hallo,

selbstverständlich könnten Sie das machen. Aber Sie sollten überlegen, ob sich das auch beweisen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Die Äußerung stellt eine Beleidigung dar, so daß man den Vorfall zur Anzeige bringen kann. Problematisch ist aber zum einen der Nachweis, daß die Äußerung gefallen ist, wenn es keine weiteren Zeugen gibt. Zum anderen wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft aller Voraussicht nach auf den Privatklageweg verwiesen werden, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Dies bedeutet, wenn Sie den Fall weiter verfolgen wollen, sollten Sie sich gleich an den örtlich zuständigen Schiedsmann wenden. Ob sich der Aufwand lohnt, müssen Sie dabei selbst beurteilen.

hallo fairtrade,
natürlich kannst Du Strafanzeige stellen. Einfach zur Polizei gehen und die Geschichte erzählen. Es ist allerdings die Frage, was dabei heraus kommt. Scheinbar hat die Ladeninhaberin ja auch die Polizei eingeschaltet.
grüße olli

Hallo fairtrade,

ich muss dir leider mitteilen, dass sich Anzeigen wegen Beleidigung meist nicht lohnen, da es sich um „Bagatellen“ handelt…
Wenn überhaupt gibt es nur eine sehr geringe Geldstrafe.
Sinnvoller ist es vielleicht dich beim Geschäftsführer zu beschweren. Dann muss die unfreundliche Verkäuferin voraussichtlich mit einer Abmahnung rechnen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

MFG
CrazyAnqel

Entschuldigung,

ich kann erst jetzt antworten.
Ehrlich gesagt würde ich in einem solchen Fall anders reagieren. Mir ist es auch schon so gegangen. Jetzt bin ich gewappnet und sage auf solche unangemessenen Reaktionen: „Sie können sicher sein, dass ich Ihr Geschäft entsprechend weiter empfehle!“
Das Herumärgern mit Polizei kostet nur Nerven und Zeit, und es bringt nix.

Gruß Katja