Anzeige wg Beleidigung im Straßenverkehr

hallo zusammen!
ich bin gerade von der arbeit nach hause gefahren. im stadtgebiet auf einer engeren straße blockierte ein parkender lkw die gegenfahrbahn. der gegenverkehr, der ja eigentlich warten hätte müssen, hat dies allerdings nicht für nötig empfunden. beim ersten auto war mir das auch noch relativ wurscht, beim zweiten hab ich mich schon geärgert, weil ich komplett abbremsen und warten musste. als sich dann auch noch der dritte vorbei gedrängelt hat, war ich schlussendlich doch echt ungehalten und habe einmal auf die hupe gedrückt, woraufhin ich von dem kerl prompt einen hasserfüllten blick inklusive stinkefinger erntete. sowohl er als auch ich hatten ‚zeugen‘ im auto. in der regel nehme ich solche sachen eher gelassen, allerdings sehe ich es überhaupt nicht ein, mir von einem geschätzt 18-jährigen den stinkefinger zeigen zu lassen, dafür dass er sich falsch verhalten hat. entschuldigung, wo sind wir denn bitte…
dazu jetz die frage, worauf muss ich achten, wenn ich anzeige erstatten möchte und welche erfolgsaussichten hat das ganze??
vielen dank!
corinna

Hallo corinna,
wenn ich den geschilderten Sachverhalt richtig lese, hat also auf der Fahrspur des Gegenverkehrs ein LKW geparkt. Somit besteht ein Hindernis.
Der, dir enzgegenkommende Verkehr ist somit wartepflichtig, darf also nur vorbeifahren, wenn der Bevorrechtigte (Du) nicht behindert oder gefährdet wird.
Du hast vermutlich, durch langsames heranfahren an diesen Engpaß dem Gegenverkehr klargemacht, das du deine Vorfahrt in Anspruch nehmen willst. Es bestand also nicht der Anschein, das du den Gegenverkehr durchfahren lassen wolltest.
Bei dem zuletzt durchfahrenden, mußtest du stark abbremsen und hast kurz gehupt, um auf dich und dein Fz aufmerksam zu machen, um einen Schaden zu vermeiden.
Die Reaktion (S.Finger) ist ja eine Beleidigung, die du ja auch als solche wahrgenommen hast.
Möglichkeit 1.) Zeige selber an
" 2.) Über einen RA,läuft für dich einfacher
Notiere dir alles,
Örtlichkeit, Uhrzeit, Wetter (Sicht/Straßenverhältnisse) Fz-farbe, wieviel Insassen im anderen Fz, der Fahrer, wie alt, Bart?, Besonderheiten,usw.

PUHHH,
Gruß premme

Hallo Corinna
Da der entgegenkommende Fahrer ja offensichtlich die Vorfahrt nicht beachtet hat und somit die Verkehrssicherheit gefährdet hat, war die Abgabe eines Warnsignals (Hupe)von Deiner seite völlig korrekt.Die Reaktion des Anderen war mal abgesehen von der Missachtung seiner Wartepflicht, völlig daneben. So etwas wie Stinkefinger stellt auf jeden Fall eine Beleidigung dar und wird auch ziemlich streng geahndet. wenn Du also einen oder mehrere Zeugen hast solltest Du die Sache auch anzeigen. Am besten mit Hilfe eines Anwaltes, da das ja eigentlich ins Zivilrecht fällt.Vielleicht fällt dabei ja auch eine Entschädigung für Dich ab,- aber dazu kann ich Dir leider nichts genaues sagen. Aber ich glaube wenn dein Zeuge glaubwürdig genug ist stehen Deine Chancen gut - vorausgesetzt der andere Fahrer ist bekannt, bzw kann von der Polizei über sein Kennzeichen ermittelt werden.

Hallo Corinna,
ich kann deinen Ärger nur zu gut verstehen, aber eine Anzeige ist wohl in diesem Fall verschwendete Energie.Da du Zeugen hast und der Fatzke Zeugen hat wird die Anzeige wohl im Sand verlaufen.
Da hilft nur, ein paar schlimme Flüche ausstossen,tief durchatmen und weiter gehts. Zum Glück gibts auch noch nette Verkehrsteilnehmer.
Viele Grüße
Kalleballe

hallo corinna,
ich kann dir bei dieser Frage nicht helfen. Es ist tatsächlich ein juristisches problem. sicher findest du jemanden, der dirhier dabei helfen kann.

Hallo!
Klar kannst Du Anzeige erstatten.
Brauchst nur Tag, Zeit, Strasse und Kennzeichen des Rüpel!
ABER: Ihr habt beide Zeugen.Damit steht vor Gericht (wird so kommen) Aussage gegen Aussage. Also kann nichts Entschieden werden.
Ich erlebe so etwas fast tagtäglich.
Tut mir Leid für Dich! Man braucht halt ein dickes Fell im Strassenverkehr.

Grüsse Fahrlehrer

hallo zusammen!

‚zeugen‘ im auto. in der regel nehme ich solche sachen eher
gelassen, allerdings sehe ich es überhaupt nicht ein, mir von
einem geschätzt 18-jährigen den stinkefinger zeigen zu lassen,
dafür dass er sich falsch verhalten hat. entschuldigung, wo
sind wir denn bitte…
dazu jetz die frage, worauf muss ich achten, wenn ich anzeige
erstatten möchte und welche erfolgsaussichten hat das ganze??
vielen dank!
corinna

Sorry Corinna,

ich war über Ostern nicht da und konnte nicht eher antworten. Sicher ist eine Anzeige mit Zeugennennung möglich. Bei Streitigkeiten im StraßVerk zählt meistens das „Recht“ des Anzeigenden. Kann deinen Frust verstehen, erlebe ja auch Tagtäglich solche Sachen. Doch die Gerichte sind dermaßen Überlastet, das du selbst bei schweren Unfällen über 1 Jahr auf einen Gerichtstermin wartest. Nun mußt du selber entscheiden ob dir dieser Zeitaufwand (entgangene Freizeit) es wert ist, um moralischer „Sieger“ zu sein.

Gruß sternchenschulz