Anzeige wg. Beleidigung

Hallöchen,

mal angenommen es geht im Internet hoch her und man beleidigt sich gegenseitig aufs gröbste. Nun stellt A Strafanzeige bei der Polizei in dem er ausgewählte Nachrichten als Beweismittel einschickt. B bekommt nun ein Schreiben der Polizei, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
Die Frage ist:
-Was passiert wenn B das Schriftstück da hin legt wo es eigentlich hingehört nämlich Ablage P?
-Dort steht: Wird die Straftat zugegeben - was solle er denn angeben?
-Was passiert wenn er Stellung nimmt? Was bedeutet einzelne Beweiserhebung beantragen? Geht dies formlos?
-Wie sind die Aussichten, wenn sich A und B in etwa gleich frech beleidigt haben, wird dann so ein dingens eingestellt?
-Hat der Beschuldigte eine Möglichkeit die Beweise von A einzusehen?

liebe Grüsse
Marvin

Ich kann Dir meine eigene Erfahrung schildern:

Wenn du keine Angaben machst, entscheidet der Richter nach Aktenlage. Haben sich zwei gegenseitig gedisst, wie man das auf Neudeutsch sagt, kann der Richter die beiden auch für straffrei erklären.

Im Allgemeinen sollte man sich aber nicht immer zu sehr auf dem ach so anonymen Internet ausruhen. Es kann bald nach hinten losgehen. Vor allem wenn man mit Sachen um sich wirft, die man sonst im Leben nicht sagen würde, nur weil „alles gar nciht echt“ ist. Am anderen Ende sitzt halt doch immer ein echter Mensch, der das nicht lustig findet.

Und wenn man sowas bekommt, sollte man einfach wahre Angaben machen. Einsicht und Reue zeigen kommt auch ganz gut.

Owen

a und b haben sich über eine bekannte handelsplattform mit horrendern gebühren gestritten, da ist nix anonym!
soll jetzt b ankreuzen dass er die straftat zugibt. das hilft ihm doch auch nicht oder?

lg

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Hallo,

wenn B die Tat zugibt, ist das Verfahren einfacher und kostet nicht soviel. Dann wird vermutlich der StA nach Aktenlage entscheiden und einen Strafbefehl durch den Richter absegnen lassen. B kann natürlich einzelne Beweisanträge stellen, einen Anwalt beauftragen und sich zur Sache äußern oder auch nicht aussagen. Das sind alles seine Rechte. Allerdings muss er das alles bezahlen, wenn er verurteilt wird (und eine Rechtsschutzversicherung tritt da in der Regel nicht ein, da vorsätzliches Handeln).
Bei Beleidigung und Gegenbeleidigung ist es meist so: Wenn sich beide jeweils mit A****ch beschimpft haben, wird das nicht gegeneinander aufgerechnet, sondern beides gewertet und ggf. beide Täter bestraft.

Gruss

Iru

ok, mal angenommen ist wird stellung genommen mit beweismitteln und den beleidigungen von a.
nimmt die sache dann seinen lauf und wird gegen a automatisch ein verfahren eröffnet oder muss man extra anzeige stellen?
würde b informiert dass das verfahren eröffnet wurde und ganz unabhängig davon, welche informationen über den hergang des verfahrens bekommt a?

mfg

Hallo,

bisher hat offensichtlich nur A einen Strafantrag gestellt, so dass auch nur gegen B ermittelt wird. Das bleibt auch so, bis B auch einen Strafantrag stellt, denn es ist kaum damit zu rechnen, dass der StA das Verfahren für derart bedeutend erachtet, so dass er ohne Strafanztrag ermittelt.

Gruss

Iru

ok dann bird b auch strafantrag stellen. mal ne frage wie lange ist verjährung? und bekommt der strafantragsteller den verlauf / ausgang der verfahrens mitgeteilt?