Anzeige wg. Betrugs

Hi!

Es geht hierrum: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wir sind den gerichtlichen Mahnweg gegangen und haben einen vollstreckbaren Titel erreicht. Nachdem wir das Amtsgericht mit Vollstreckung beauftragt hatten, kam als Antwort, dass der saubere Herr ein Insolvenzverfahren anstrebt und wir uns an einen Insolvenzverwalter wenden sollen.

Den haben wir angeschrieben und unsere Forderung mitgeteilt.

Jetzt habe ich erfahren, dass er durch das Insolvenzverfahren einen Teil seiner Schulden erlassen bekommen kann. Das heißt für mich: mein Geld ist verloren. (Es sind immerhin 350 €)

Leider hat ein Bekannter die Ware bestellt und ich weiß nicht, ob meine Rechtsschutzversicherung einen Anwaltsbesuch zahlen würde. Hat es ggf. Sinn, den Verkäufer wegen Betrugs anzuzeigen? Ich möchte nicht, dass so jemand mit einem blauen Auge davon kommt!

Weiß jemand Bescheid?

Vielen Dank

Gruß

Marcus

Hi Marcus,
vergiss es. Willst Du gutes Geld schlechtem hinterschmeissen?
Ich habe auch einige Titel rumliegen und auf Rat des Gerichtsvollziehers auf weitere Massnahmen verzichten.
Eine Anzeige wegen Betruges ist nur dann sinnvoll, wenn Du beweisen kannst, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Bestellung Überschuldet war und dieses wusste.

Gruß Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du solltest mal bei dem Insolvenzverwalter vergleichen, seit wann die Insolvenz besteht.
Bestand diese schon zum Zeitpunkt Deines Handels liegt der Verdacht des Betruges auf der Hand.
Im übrigen musst Du nichts beweisen (wie mein Vorschreiber erläuterte), zunächst reicht der Verdacht (Anfangsverdacht) aus. Beweise (Für oder Gegen) sammeln dann die Ermittlungsbehörden!!!

Gruß Bernd

Hallo Bernd,

Du solltest mal bei dem Insolvenzverwalter vergleichen, seit
wann die Insolvenz besteht.

15.12.03, also ganz frisch. Liefern konnte er damals aber komischerweise schon nicht und trotz mehrerer Schreiben und Telefonate hat er das Geld nicht zurücküberwiesen.

Bestand diese schon zum Zeitpunkt Deines Handels liegt der
Verdacht des Betruges auf der Hand.
Im übrigen musst Du nichts beweisen (wie mein Vorschreiber
erläuterte), zunächst reicht der Verdacht (Anfangsverdacht)
aus. Beweise (Für oder Gegen) sammeln dann die
Ermittlungsbehörden!!!

Ich kann bei der nächsten Polizeiwache ja mal nachfragen.

Gruß

Marcus