Anzeige wg. Lärm?

Seid gegrüßt,
wenn es in einem Mietshaus nächtlichen Lärm gibt, verstößt das ja ohnehin gegen die Hausordnung. In extremen Fällen wird auch die Polizei gerufen. Würde in einem solchen Fall die Erstattung einer Anzeige weitere Möglichkeiten bieten oder wäre sie sogar im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung notwendig?
Es wäre wichtig, sich formal möglichst korrekt zu verhalten.

Grüße
Lenny

Seid gegrüßt,
wenn es in einem Mietshaus nächtlichen Lärm gibt, verstößt das
ja ohnehin gegen die Hausordnung. In extremen Fällen wird auch
die Polizei gerufen. Würde in einem solchen Fall die
Erstattung einer Anzeige weitere Möglichkeiten bieten oder
wäre sie sogar im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
notwendig?
Es wäre wichtig, sich formal möglichst korrekt zu verhalten.

Hallo,

eine Strafanzeige bringt meist nichts. In der Regel werden solche Massnahmen eingestellt und es wird auf den Privatklageweg verwiesen. Manchmal muss der Störer auch zahlen.

In einem Mietshaus ist dies nun auch über dne Weg der Mietminderung zu lösen. Sofern in einem Mietshaus mehrere Eigentümer sind, muss die WEG den Wohnungsvermieter auffordern seinen Mieter abzumahnen. Der Vermieter sollte jedoch von sich aus abmahnen und die Kündigung im Wiederholungsfall androhen. Da die Polizei eingeschaltet ist/war kann der Vorgang durch die Tagebuch-Nr. nachgewiesen werden.

Gruss Günter

Hallo Günter,

eine Strafanzeige bringt meist nichts. In der Regel werden
solche Massnahmen eingestellt und es wird auf den
Privatklageweg verwiesen.

Das hatte ich auch so „im Ohr“…
…allerdings frage ich mich, ob es im Zweifelsfall zumindest die Ernsthaftigkeit der Sache noch untermauern kann.

Manchmal muss der Störer auch
zahlen.

Das wäre jedenfalls lustig…
Mietminderung etc.pp. ist eh angekurbelt.

Grüße
Lenny

Hi
ich meine bei Wiederholung wäre die Hausverwaltung der ansprechpartner. Wenn du nicht der Einzige bist, hat das sicher mehr Wirkung. Hier bei mir wurde jemandem der auszug sehr direkt nahegelegt. mit erfolg.

HH

Das stimmt so nicht ganz

eine Strafanzeige bringt meist nichts. In der Regel werden
solche Massnahmen eingestellt und es wird auf den
Privatklageweg verwiesen. Manchmal muss der Störer auch
zahlen.

Es handelt es sich hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Owi, d.h. es gibt gar keinen Privatklageweg.

Normal läuft das so:

Die Beamten vor Ort bieten beim fahrlässigen Verstoß eine Verwarnung mit 20 Euro (ich glaub es sind 20 z.Z., außerdem Ländersache) an, es sei denn der Anrufer/Anzeigende verlangt „nur Ruhe“, dann wird bei Einsichtigkeit des Störers erstmal nur durch ein nettes Gespräch unter Ankündigung weiterer Folgen bei nochmaligem Erscheinen für Ruhe gesorgt.
Will der Anrufer anzeigen und kann oder will der Verursacher nicht zahlen wird eine Anzeige gefertigt (20 euro). Bei gröberen (insb. wiederholten) Verstößen wird immer eine Anzeige gefertigt und von der Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängt, das mehrere 100 Euro betragen kann, je nach schwere des Verstoßes. Der Betroffene kann dan Widerspruch einlegen - wie beim falsch parken halt.
Ohne weiteres eingestellt wird da normalerweise gar nichts.
Zudem kann die Polizei je nach Einzelfall (insb. wenn sie mehrmals am Tag/in der Nacht kommen muss) die Lärmmittel, z.B. die Stereoanlage zum Zwecke der Einziehung beschlagnahmen, die ist dann weg. Das wird in Berlin zumindest regelmäßig gemacht. Außerdem kann sie eine Party beenden, indem sie die Gäste rauswirft. Schlimmstenfalls kann sogar der Wohnungsinhaber in Gewahrsam genommen werden.

Insgesamt kann ich nur raten bei hartnäckigen (also nachdem man selbst mal um Ruhe ersucht hat etc.) Störenfrieden immer wieder die Polizei zu rufen. Normal ist spätestens beim 3. Besuch Schluss mit lustig und teuer wirds dann auch.
Außerdem können die Beamten auch als geschulte Zeugen auftreten, wenn sie den Lärm selbst wahrnehmen konnten. Einfach nicht scheuen anzurufen, dafür bezahlt ihr Steuern.

In einem Mietshaus ist dies nun auch über dne Weg der
Mietminderung zu lösen. Sofern in einem Mietshaus mehrere
Eigentümer sind, muss die WEG den Wohnungsvermieter auffordern
seinen Mieter abzumahnen. Der Vermieter sollte jedoch von sich
aus abmahnen und die Kündigung im Wiederholungsfall androhen.
Da die Polizei eingeschaltet ist/war kann der Vorgang durch
die Tagebuch-Nr. nachgewiesen werden.

Das ist natürlich richtig. Ansonsten kann man noch ein Lärmprotokoll führen. Das sollte man bei Anzeigeerstattung ggf. beifügen. Ggf. auch bei einmaliger Störung Notizen über Uhrzeiten und mit konkreten Beschreibungen wie z.B. „auch im Vorderhaus hörbar“ machen. Die braucht man, wenn man sich später ggf. als Zeuge äußern soll.
Das alles kann auch im Zivilrecht nützlich sein.

M.

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Hallo Lenny

wenn es in einem Mietshaus nächtlichen Lärm gibt,

Dann kann niemand in Ruhe schlafen. :smile:

In extremen Fällen wird auch die Polizei gerufen.

Warum nur in extremen Fällen ?
Auch am Tag mußt Du Dich nicht von einen schwerhörigen Nachbarn
mit irgendwelchen Müll beschallen lassen und in der Nacht erst
recht nicht.

die Polizei gerufen. Würde in einem solchen Fall die
Erstattung einer Anzeige weitere Möglichkeiten bieten oder
wäre sie sogar im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
notwendig?

Es gibt da selten eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Die Penner, die Krach machen, wissen genau, das sie vor Gericht
keine Chance haben.
Wähle 110, die Leitstelle fragt nach Name und Anschrift, ob
Du nur Ruhe haben möchtest oder Anzeige ertattest.
Ich bin immer für eine Anzeige, die Viecher, die nachts lautstark ohne Rücksicht, Party machen, gehen nicht arbeiten
und schlafen am Tag, da schmerzt denen eine kleine Geldstrafe
besonders.
Aber keine Angst, die Krachmacher erfahren nicht, wer sie
angezeigt hat.
Auf keinen Fall, selbst tätig werden, also nicht vorher bei
dem Ruhestörer klingeln und höflich fragen, ob er leiser machen
kann. Dieses funktioniert leider sehr selten.
Der Lärm geht unvermindert weiter.
In Regel stehen die unter Alkohol und erinnern sich daran,
wer ihnen später die Polizei ins Haus geschickt hat.
Dieser Fehler rächt sich dann, da kann es schon passieren,
das am nächsten Tag, Dein Wohnungschlüssel nicht mehr in die
Tür geht. Türschloß wurde mit Sekundenkleber gefüllt.
Gehört habe ich auch schon, das bei jemand, der beim Lärmverursacher um Ruhe gebeten hat, an seinen
Geländewagen alle 4 Reifen zerstochen wurden.
Solche Aktionen erfährt man über den Buschfunk, man kann sich
denken wer das war, nur beweisen kann man es nicht.
Weiterhin kannst Du im Mietshaus, Unterschriften sammeln, bei
denen die Du für vertrauenswürdig erachtest.
Angabe mit Datum und Uhrzeit, von wann und wie lange, der
Lärm ging.
Das ganze an den Vermieter senden. Darauf erhält der
Ruhestörer meistens eine Abmahnung, wenn er 3 Abmahnungen
gesammelt hat, kann der Vermieter, den Mietvertrag kündigen.

Gruß Iwan

Naja…Wo wohnst Du denn…???
Du hast ja n mieses Weltbild :wink:

Ich bin immer für eine Anzeige, die Viecher, die nachts
lautstark ohne Rücksicht, Party machen, gehen nicht arbeiten
und schlafen am Tag, da schmerzt denen eine kleine Geldstrafe
besonders.

Naja, es soll auch normale Leute geben, die es mal übertreiben. Vielleicht passiert einem das selbst mal… Deshalb halte ich das als Pauschalaussage für absolut übertrieben.

Aber keine Angst, die Krachmacher erfahren nicht, wer sie
angezeigt hat.

Und das ist devinitiv falsch. Spätestens wenn es zum Gerichtsverfahren kommen sollte, weil sie nicht zahlen wollen, trifft man sich vor der Saaltür.

Auf keinen Fall, selbst tätig werden, also nicht vorher bei
dem Ruhestörer klingeln und höflich fragen, ob er leiser
machen
kann. Dieses funktioniert leider sehr selten.
Der Lärm geht unvermindert weiter.

Ups - wo wohnst Du denn? Ich meine ok, wenn man schon weiss das da Chaoten wohnen ist das in Ordnung, aber sonst würde ich immer erstmal selber klingeln. Ich nehm das ja selbst auch niemand übel, sondern würde die Musi leiser stellen und gut.

In Regel stehen die unter Alkohol und erinnern sich daran,
wer ihnen später die Polizei ins Haus geschickt hat.
Dieser Fehler rächt sich dann, da kann es schon passieren,
das am nächsten Tag, Dein Wohnungschlüssel nicht mehr in die
Tür geht. Türschloß wurde mit Sekundenkleber gefüllt.
Gehört habe ich auch schon, das bei jemand, der beim
Lärmverursacher um Ruhe gebeten hat, an seinen
Geländewagen alle 4 Reifen zerstochen wurden.
Solche Aktionen erfährt man über den Buschfunk, man kann sich
denken wer das war, nur beweisen kann man es nicht.

Ich sags ja, wo wohnst Du denn :wink:???
Natürlich kann sowas passieren, aber würdest Du das machen? Wenn man in einem vernünftigen Haus wohnt und die Leute schon mal gesehen hat, weiss man doch in etwa bescheid ob die durchgebrannt sind… Und ich glaube auch nicht, dass man sich mit „normalen“ Menschen wegen einer Party im jahr in die Haare kriegen muss.
Ich persönlich würde das eh aushalten wenns irgendwie geht (schlafen im wohnzimmer o.ä.), schließlich will man auch selber mal feiern.

M.

Wusste nicht das der H.-Platz so mies is owt:wink:
M.

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Mike hat recht. Es ist eine Ordnungswidrigkeit.

GRuss Günter

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Hallo Mike

Du hast ja n mieses Weltbild :wink:

Nein, ich habe nur keine soziale Ader. :smile:

Ich bin immer für eine Anzeige, die Viecher, die nachts
lautstark ohne Rücksicht, Party machen, gehen nicht arbeiten
und schlafen am Tag, da schmerzt denen eine kleine Geldstrafe
besonders.

Naja, es soll auch normale Leute geben, die es mal
übertreiben. Vielleicht passiert einem das selbst mal…

Ich denke normale Leute nehmen Rücksicht auf andere, gemeint
war auch nicht, der Kindergeburstag, der am Wochenende einmal
lautstark bis 23:00 Uhr gefeiert wird, sondern die, ich nenne
sie persönlich immer Viecher, die mitten in der Woche zwischen
23:00 und 5:00 Uhr die Sau raus lassen, als wären sie allein
auf der Welt, das betrifft größtenteils 18 bis 25 jährige, die
arbeitslos oder von Sozialhilfe leben.
Die Musikanlage wird soweit aufgedreht, als wollten sie einen
Diskotempel, Konkurrenz machen.

Aber keine Angst, die Krachmacher erfahren nicht, wer sie
angezeigt hat.

Und das ist devinitiv falsch. Spätestens wenn es zum
Gerichtsverfahren kommen sollte, weil sie nicht zahlen wollen,
trifft man sich vor der Saaltür.

Also mir ist kein Fall bekannt, wo es bei dieser speziellen
Ruhestörung zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist.
Die Viecher, die nachts laut Musik hören müssen, wissen sehr
genau, das sie andere damit stören, aber solange sich niemand
beschwert machen sie weiter ohne Rücksicht auf andere.
Sie vermeiden aus guten Grund, das es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Ups - wo wohnst Du denn?

In einer ruhigen Gegend ! :smile:

Ich nehm das ja selbst auch
niemand übel, sondern würde die Musi leiser stellen und gut.

Du beschallts sicher nicht nachts um 3 Uhr, die halbe Straße.
Oder doch ?

Ich sags ja, wo wohnst Du denn :wink:???

Ich sags nochmal, extra für Dich, ich wohne in einer
ruhigen Gegend. :smile:

Wenn man in einem vernünftigen Haus wohnt.

Ich komme beruflich, gelegentlich auch nachts an vernünftige
Häuser vorbei, mich wundert immer wieder, wie rücksichtslos
einige sind und davon ausgehen, das die Nachbarn kein Radio
haben und nachts sowieso nicht schlafen können.

Und ich glaube auch nicht, dass man
sich mit „normalen“ Menschen wegen einer Party im jahr in die
Haare kriegen muss.

Dein Glaube ist ja schön und gut, ich habe selbst schon
scheinbar „normale“ Menschen ausrasten sehen, ok das war
hinter dem Lenkrad ihres Autos. :smile:

Ich persönlich würde das eh aushalten wenns irgendwie geht
(schlafen im wohnzimmer o.ä.), schließlich will man auch
selber mal feiern.

Ich persönlich habe da Null Toleranz, wenn Du bereit bist,
bei Lärmbelästigung im Wohnzimmer oder unter einer Brücke zu
schlafen ist das Dein freier Entschluß, ich bin nicht so
„sozial“ veranlagt und möchte wenigstens zum schlafen meine
Ruhe haben.
Wir sind schon ständig von Lärm umgeben, den Verkehrslärm
kann man zum Beispiel nur bedingt entkommen, da möchte man
in den eigenen vier Wänden, wenigstens seine Ruhe haben.

Für Ruhe sorgende Grüße
Iwan

Hallo Mike,
das sind wichtige Infos-

Die Beamten vor Ort bieten beim fahrlässigen Verstoß eine

denn hier geht es schon mehr um Absicht.

Verwarnung mit 20 Euro (ich glaub es sind 20 z.Z., außerdem
Ländersache) an,

Das würde fürs erste reichen…

es sei denn der Anrufer/Anzeigende verlangt
„nur Ruhe“,

Alles klar- dann wird das nicht gemacht :wink:

gröberen (insb. wiederholten) Verstößen wird immer eine
Anzeige gefertigt und von der Ordnungsbehörde ein Bußgeld
verhängt, das mehrere 100 Euro betragen kann, je nach schwere
des Verstoßes.

Gut zu wissen.

Ohne weiteres eingestellt wird da normalerweise gar nichts.

Und das finde ich noch besser.

rauswirft. Schlimmstenfalls kann sogar der Wohnungsinhaber in
Gewahrsam genommen werden.

Gefiele mir am allerbesten, aber das bleibt abzuwarten :wink:

Insgesamt kann ich nur raten bei hartnäckigen (also nachdem
man selbst mal um Ruhe ersucht hat etc.) Störenfrieden immer
wieder die Polizei zu rufen.

Das steht hier bevor…

Normal ist spätestens beim 3.
Besuch Schluss mit lustig und teuer wirds dann auch.

Dann macht das die Polizei von sich aus? (auch schön…)

Außerdem können die Beamten auch als geschulte Zeugen
auftreten, wenn sie den Lärm selbst wahrnehmen konnten.

Darauf hoffe ich am meisten- in Richtung Vermieter extrem wichtig.

Einfach nicht scheuen anzurufen, dafür bezahlt ihr Steuern.

Nö- ich bin soweit (obwohl sowas sonst überhaupt nicht meine Art ist).

Das ist natürlich richtig. Ansonsten kann man noch ein
Lärmprotokoll führen.

Passiert schon.

Das sollte man bei Anzeigeerstattung
ggf. beifügen.

Und das wieder ein prima Tipp.

Das alles kann auch im Zivilrecht nützlich sein.

Sehr gut Mike, das macht mir erstens wieder etwas Hoffnung und zweitens motiviert mich das, die Sache jetzt stramm durchzuziehen.

Allerbesten Dank
Lenny

Hallo Lenny,

ich bin zwar keine Rechtsexpertin, aber ich hatte mal ein ähnlich gelagertes Problem: Eine Person in der Nachbarschaft (Wand an Wand zu meinem Schlafzimmer) hörte vorzugsweise nachts zwischen 1.00 und 3.30 Uhr) in Discolautstärke Musik, so dass an Schlafen nicht zu denken war.
Maßnahmen:

  1. Geklingelt, gebeten, Musik leiser zu stellen
    (und dabei gleich den Namen gemerkt)
    Das hat für den Abend funktioniert.
  2. Die nächsten Male angerufen
    Hat zunächst funktioniert. - Irgendwann leider nicht mehr, dann wurde die Person pampig und ging nicht mehr ans Telefon…

Nun hatte ich Scheu, die Polizei, die ja bekanntlich auch wichtigere Dinge zu tun hat, deswegen in der Nacht anzurufen. Aber ich wandte mich nach einer entnervenden Nacht
3. an das Ordnungsamt und schilderte mein Problem. Ich erkundigte mich genaustens nach den rechtlichen Grundlagen und nach der besten Vorgehensweise.
4. ich besorgte mir die entsprechenden Gesetze in Kopie und schrieb der Person einen (übrigens durchaus freundlichen aber klaren) Brief, dem ich die Kopien beilegte.
Gottseidank war dann Ruhe!
Der nächste Schritt wäre sonst gewesen, die Polizei zu rufen und dann eine Anzeige zu machen. - Zum Glück war das nicht mehr nötig…

Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Gruß, Matuja

Schlimmstenfalls kann sogar der Wohnungsinhaber in
Gewahrsam genommen werden.

Gefiele mir am allerbesten, aber das bleibt abzuwarten :wink:

Das passiert natürlich nur wenn dann schon die Anlage weg ist, die Gäste rausgeworfen sind und der immernoch auf den Putz haut - z.B. mit dem Hammer Nachts die Heizung bearbeitet, rumgröhlt etc…

Normal ist spätestens beim 3.
Besuch Schluss mit lustig und teuer wirds dann auch.

Dann macht das die Polizei von sich aus? (auch schön…)

Das wird schon deshalb geamcht weil man sich ja nicht die ganze Nacht nur um 1 Party kümmern kann/will :wink:.

Viel Glück,

M.