Anzeige zurückziehen

Hallo!
Mich hat jemand im Februar angezeigt weil ich etwas bei ebay verkauft habe und das Teil nicht liefern konnte und damals auch kein geld zurückzahlen konnte. Mittlerweile habe ich mich mit dem Käufer geeinigt und das Geld zurück gezahlt. Allerdings kam diese Woche die Vorladung zur Polizei. Daraufhin habe ich den Käufer angerufen und der hat gesagt er zieht die Anzeige zurück. (Dies hat er wahrscheinlich auhc im laufe dieser Woche schon gemacht). Als ich allerdings bei der Polizei anfragte ob die Sache geklärt ist wenn der Käufer die Anzeige zurückzieht sagte mir der Polizeibeamte, dass das zurückziehen der Anzeige nichts bringt und trotzdem weiter ermittelt wird.

Was wird ejtzt passieren? Ich habe mich mit dem Käufer komplett geeinigt und er hat die Anzeige zurück gezogen, warum wird trotzdem weiter ermittelt? Was wird mich jetzt erwarten?

Hallo,

Was wird ejtzt passieren?

Jetzt wird erstmal weiter ermittelt- sprich sie ermitteln, dass Du jetzt das Geld zurück bezahlt hast. Und dann wird dieses Ergebnis dem Statsanwalt vorgelegt und der kann dann entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Ansonsten kann es natürlich auch vor Gericht gehen.

Ich habe mich mit dem Käufer
komplett geeinigt und er hat die Anzeige zurück gezogen, warum
wird trotzdem weiter ermittelt?

Weil die Verfolgung einer Straftat nichts zivilrechtliches ist, sondern da eventuell öffentliches Interesse besteht. Könnte ja sein, dass das Deine Betrugsmasche ist und Du nur denen das Geld wieder zurückzahlst, die eine Anzeige machen. (Soll keine Unterstellung sein, nur deutlich machen worum es hier geht!)

Ich vermute mal, das es für Dich glimpflich ablaufen wird, wenn Du ansonsten nichts auf dem Kerbholz hast (Ersttäter, etc.) und die Sache jetzt auch insgesamt geregelt ist.

Bin aber kein Jurist

Gruß
Juhe

Was wird ejtzt passieren? Ich habe mich mit dem Käufer
komplett geeinigt und er hat die Anzeige zurück gezogen, warum
wird trotzdem weiter ermittelt? Was wird mich jetzt erwarten?

Warum weiter ermittelt wird? Die Frage hast du dir doch selbst beantwortet! Du kannst wohl froh sein, wenn die Sache mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird bzw. der Staatsanwalt befindet, dass durch eure spätere Einigung kein Schaden entstanden ist.

Ich würde an deiner Stelle mal einen Anwalt lonsultieren.

Gruß ANdreas

Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. Anzeige heißt: eine Ermittlungsbehörde zur Ermittlung anregen. Wie soll man so etwas zurückziehen, wie soll man so etwas rückgängig machen? Wenn du darauf hinweist, dass A jemanden ermordet haben könnte, ist das eine Anzeige; dann kannst du sie ja auch nicht zurückziehen.

Etwas anderes gilt im Fall eines Strafantrages.

Allerdings: Abgesehen davon, dass die STa das wohl einstellen wird, dürfte es auch schwer sein, dir den Vorsatz nachzuweisen. Passieren kann so was nämlich mal, und wenn der Verlauf nicht beabsichtigt war, hast du dich auch nicht strafbar gemacht (§ 15 StGB).

Levay

Es wird nichts geschehen.Man unterscheidet : Anzeige und Straf Antrag
Anzeige wird von der Polizei bearbeitet und das wars . Strafantrag wird auch von der Polizei bearbeitet und geht dann zur Staatsanwaltschaft. Und die schreiben : Kein öffentliches Interesse.
Das wars dann
Gruß und keine Angst

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Hallo,

Es wird nichts geschehen.Man unterscheidet : Anzeige und Straf
Antrag
Anzeige wird von der Polizei bearbeitet und das wars .
Strafantrag wird auch von der Polizei bearbeitet und geht dann
zur Staatsanwaltschaft. Und die schreiben : Kein öffentliches
Interesse.

Sag mal, wo hast Du denn den Blödsinn aufgegabelt? Nichts für Ungut, aber gerade bei Rechtsfragen sollte man einfach mal die Klappe halten, wenn man so gar und überhaupt keine Ahnung hat.

Bestimmte Delikte (Antragsdelikte) werden nur bei Strafantrag verfolgt. D.h. hier reicht die Anzeige durch Hinz und Kunz nicht um das Delikt zu verfolgen, sondern ein Berechtigter muss zusätzlich einen Strafantrag stellen. Alternativ kann in vielen Fällen auch das „besondere öffentliche Interesse“ die Verfolgung einer sonst nur auf Antrag verfolgbaren Tat gebieten.

Ob Strafantrag notwendig ist oder auch besonderes öffentliches Interesse besteht, steht im Gesetz. Betrug ist übrigens kein Antragsdelikt! D.h. hier reicht die Anzeige aus.

Ob notwendiger Strafantrag gestellt worden ist oder nicht, ob das besondere öffentliche Interesse besteht oder nicht, ist aber immer von der Staatsanwaltschaft zu prüfen bzw. zu entscheiden!

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