Hallo,
angenommen jemand wurde bereits einmal wegen einer Anzeige zu einer Geldbuße verurteilt wegen Beleidigung usw. Nun wurde derjenige erneut von derselben Person angezeigt, ist u. a. schon ein sog. Bekannter bei der Polizei. Weiter angenommen, wegen der zweiten Anzeige stand die Polizei sogar schon vor der Tür des Anzeigenden um weitere Beweise zu sichern und vor der Tür des Angezeigten, da er nicht zur Vorladung eines Verhörs wegen der Anzeige kam, wie verhält es ich hier eigentlich, wenn man die Anzeige nun zurückziehen möchte.`?
Muss man eigentlich irgendwelche Kosten tragen, wenn die bisher eben lediglich genannte Dinge wegen der Anzeige in Gang gesetzt wurden. ?
Ist es eigentlich üblich, das man von der Polizei geholt wird, wenn man nicht zu einer Vorladung erscheint, nur wegen einer Beleidigungsanzeige. ? Hat man nicht auch das Recht, schriftlich zu erklären, das man nicht erscheint, da man zu den Vorwürfen eine Äußerungsverweigerung macht. ?
Danke
Birgit