Anzeigefrist bei Mietrückstand?

Guten Tag,
nehmen wir mal an jemand hat eine Wohnung gemietet und hat 3 Monatsmieten nicht bezahlt. Er hat aber auch dem Vermieter NICHT angegeben, dass er diese nicht zahlen kann. Der Vermieter hat auch nicht gemerkt, dass 3 Monatsmieten fehlen, somit hat er ihn auch nicht gemahnt oder sonstiges.
Mittlerweile ist die Wohnung gekündigt, er ist ausgezogen, Wohnungsübergabe verlief ganz normal. Die Wohnung ist also nicht mehr von ihm gemietet.
Jetzt meine Frage, könnte der Vermieter die fehlende Miete von ihm noch verlangen, wenn er das zum Beispiel 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages merkt? Wie lange hat ein Vermieter Zeit um Mietrückstände anzuzeigen NACH Beendigung des Mietvertrages?

Für mich ist das ganz Interessant, da ich selbst auch Vermieter bin.

Hallo Tanca,

auch bei Miete gilt die übliche Verjährungsfrist, d.h. wenn die Miete in 2009 fällig wurde, dann kann der Vermieter bis zum 31.12.2012 diese Schulden noch einklagen.

Gruß!

Horst