Anzeigefrist strafanzeige

Hallo,

wer kann mir sagen, wann die Möglichkeit der Anzeige verjährt (Fall : §201, StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)? Konkret wurde eine Sitzung unerlaubt mitgeschnitten.

Grüße

Eike

Soweit ich weis bei der anzeige 3 Monate, beim strafantrag gehts glaube ich länger ,dass wäre dann aber ein zivilprozess. google ,al nach unterschied : strafanzeige/strafantrag

Gemäß § 79 Absatz 3 Ziffer 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist hierfür 10 Jahre.

Gruß
Thomas

Die verjährungsfrist beträgt 3 Jahre i. s. d. § 78 III, Nr. 5 STGB