Hallo,
wer kann mir sagen, wann die Möglichkeit der Anzeige verjährt (Fall : §201, StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)? Konkret wurde eine Sitzung unerlaubt mitgeschnitten.
Grüße
Eike
Hallo,
wer kann mir sagen, wann die Möglichkeit der Anzeige verjährt (Fall : §201, StGB, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)? Konkret wurde eine Sitzung unerlaubt mitgeschnitten.
Grüße
Eike
Soweit ich weis bei der anzeige 3 Monate, beim strafantrag gehts glaube ich länger ,dass wäre dann aber ein zivilprozess. google ,al nach unterschied : strafanzeige/strafantrag
Gemäß § 79 Absatz 3 Ziffer 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist hierfür 10 Jahre.
Gruß
Thomas
Die verjährungsfrist beträgt 3 Jahre i. s. d. § 78 III, Nr. 5 STGB