Hallo,
da ich leider nicht viel bzw. sehr unterschiedliches Material zu dem Thema gefunden habe, wollte ich hier gerne nochmal nachfragen.
Ich wurde (letztes Jahr) beim Kauf von Cannabis (3,5g) von der Kripo erwischt. Wie sich später herausstellte, haben diese den Verkäufer schon observiert.
Ich erhielt anschließend eine Anzeige und maschierte damit zum Anwalt. Nachdem wir dann ein schreiben aufgesetzt hatten und um einstellung gebeten hatten, wurde dies auch von der Staatsanwaltschaft getan (ich bekam also lediglich nur eine Anzeige, nichts gerichtliches).
Nun stellt sich mir aber nach wie vor die frage:
Wenn ich im Straßenverkehr rausgezogen werde zu einer Allgemeinen Verkehrskontrolle und dort dann „überprüft“ werde vom netten grünen Männchen, wird dieser dann etwas über die Anzeige, auch wenn sie fallengelassen wurde, herausfinden?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.