'Anzeigen' im Polizeicomputer?

Hallo,

da ich leider nicht viel bzw. sehr unterschiedliches Material zu dem Thema gefunden habe, wollte ich hier gerne nochmal nachfragen.

Ich wurde (letztes Jahr) beim Kauf von Cannabis (3,5g) von der Kripo erwischt. Wie sich später herausstellte, haben diese den Verkäufer schon observiert.
Ich erhielt anschließend eine Anzeige und maschierte damit zum Anwalt. Nachdem wir dann ein schreiben aufgesetzt hatten und um einstellung gebeten hatten, wurde dies auch von der Staatsanwaltschaft getan (ich bekam also lediglich nur eine Anzeige, nichts gerichtliches).

Nun stellt sich mir aber nach wie vor die frage:
Wenn ich im Straßenverkehr rausgezogen werde zu einer Allgemeinen Verkehrskontrolle und dort dann „überprüft“ werde vom netten grünen Männchen, wird dieser dann etwas über die Anzeige, auch wenn sie fallengelassen wurde, herausfinden?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo,

Wenn ich im Straßenverkehr rausgezogen werde zu einer
Allgemeinen Verkehrskontrolle und dort dann „überprüft“ werde
vom netten grünen Männchen,

Marsmenschen?

wird dieser dann etwas über die
Anzeige, auch wenn sie fallengelassen wurde, herausfinden?

Marsmenschen nicht, Polizisten (mittlerweile blau gewandet) schon.

Gruss

Iru

Hallo,

es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten Straftaten einzustellen (ich link mal Wiki dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Einstellung_%28Recht%29).
In einigen Fällen sind Daten aus dem „Fahndungscomputer“ zu löschen (z.B. wenn nach rechtlicher Prüfung durch den Staatsanwalt festgestellt worden ist, dass der Beschuldigte die Tat de facto nicht begangen hat, er also „unschuldig“ (Volksmund) ist).

Wird die Tat jedoch wegen Geringfügigkeit eingestellt (erster Spiegelstrich), dann hat der Beschuldigte die Tat auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft begangen, der Staat klagt diese Tat jedoch nicht an bzw. er verzichtet darauf. Solche Straftaten bleiben jedoch im Fahndungscomputer (zu Recht).

Sollte dich jetzt die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle anhalten, den Computer zu dir befragen und daraufhin eine ausführliche Kontrolle des Fahrzeugs erfolgen (nach Rauschgift) ja, dann musst du damit leben. Solange Cannabis und co. in Deutschland illegal sind, sollte man doch besser auf Konsum, Besitz, Erwerb oder gar Handel und Schmuggel verzichten.

Wer also bei der Kontrolle kein Gras besitzt, hat nichts zu fürchten…

Grüße
who_knows