'Anzeigen' im Polizeicomputer ?

Hallo,
Ich habe eine eigentlich recht einfache Frage :
Ich wurde vor geraumer Zeit mit meinem Auto angehalten,
weil ich mich „auffällig“ Verhalten habe (lt. Polizist).
Meine Auffälligkeit bestand darin, dass ich an einer Kreuzung
einem Polizeiwagen die Vorfahrt gewährt habe, weil ich nicht
wusste dass ich Vorfahrt hatte ( Bin in dem Ort 7 Jahre zur Schule
gegangen, an der Stelle war immer ein abgesenkter Bordstein,
allerdings wurde dies geändert, was ich dummerweise nicht wusste).
Also haben die Polizisten gewendet und sind mir nachgefahren.
Übliche Kontrolle inklusive Alkomat (0.00). Dann fragte mich der
Polizist ob ich schonmal was mit „ihnen“ zz tun gehabt hätte.
Ich hab erst gesagt n paarmal bei Kontrollen, er hat weitergebohrt
und ich hab im noch von einer Sache vor ein paar Jahren erzählt,
allerdings ist das Verfahren damals eingestellt worden.
Nicht mehr weiter dran gedacht, irgendwann hat mir meine Freundin
erzählt,dass der Vater der Freundin ihres Bruders (lol :smile:) Polizist
sei und dass er seinen Namen mal durch den Computer gejagt hat und
einen Eintrag gefunden hat. Dieses Verfahren wurde aber auch
eingestellt.
Daher meine Frage: Weiss der Polizist, wenn er meinen Namen
überprüft, dass ich schonmal ein Verfahren am Hals hatte?

MfG

Natuerlich sind solche Eintraege im Polizeicomputer gespeichert. Deshalb nimmt der Polizist auch meist ein Ausweisdokument mit zum Wagen, funkt die Zentrale an, gibt den Namen durch und laesst sich vorlesen was vorliegt oder vorlag. Vielleicht wirst Du ja per Haftbefehl gesucht? Vielleicht hast Du aber auch glasige Augen und hast dem Polizsten erzaehlt Du waerst heute morgen schon ganz frueh losgefahren und bist nur muede. Wenn nun die Zentrale sagt dass Du vor 3 Jahren mal ein Verfahren wegen Drogenbesitzes hattest (dies jedoch eingestellt wurde) dann koennte er evtl. mal Dein Auto durchsuchen.

Ja, dachte ich mir ja schon. Gerade im Drogenbereich ist es
auch logisch. Allerdings ging es hier um schweren Diebstahl
(eingestellt wegen Geringfügigkeit, es wurde Elektronikschrott
geklaut, der an sich nix Wert ist, sondern in der Entsorgung sauteuer)
sowie angeblicher Verstoss gegen Sprengstoffgesetz (eingestellt wegen
erwiesener Unschuld, es wurden Chemikalien zum Ätzen von Platinen
sowie Calciumchlorid als Trocknungsmittel geordert, man kann dem
Staatsanwalt nicht Vorwerfen kein Chemiker zu sein,aber seis drum).
Wielange steht sowas da drin ? 10 Jahre ? 5 Jahre?
Ich will ja nicht bei jeder Verkehrskontrolle als Terrorist angesehen
werden!

MfG

Also, die Speicherung ist von Delikt zu Delikt unterschiedlich. Mehr als 5 bis 10 Jahren sind es aber bestimmt nicht. Aber deswegen wirst du bei einer Kontrolle trotzdem nicht als Terrorist angesehen…also bitte. Nur wenn du sagst, dass du ein unbeschriebenes Blatt bist und bei der Abfrage kommt dann raus „schwerer Diebstahl“, dass zeigt natürlich der Polizei ein Stück weit wie sie dich einzuschätzen hat. Vielleicht hat es auch weitere Maßnahmen zur Folge die sonst vielleicht nicht durchgeführt worden wären. Also, lieber bei der Wahrheit bleiben und zu begangenen Fehlern stehen, auch wenn es eingestellt wurde. Das steht dann trotzdem für eine gewisse Zeit im System.

Mehr als 5 bis 10 Jahren sind es aber
bestimmt nicht. Aber deswegen wirst du bei einer Kontrolle
trotzdem nicht als Terrorist angesehen…also bitte.

Und wie kann das kontrolliert werden, dass zum Beispiel ein Delikt mit Diebstahl nach 10 Jahren angenommen aus dem PC gelöscht wurde?! Funktioniert das dann automatisch oder manuell?

und wenn man als Beispiel mit Drogen zu tun hatte, wird man in den meisten Fällen wie ein Verbrecher behandelt, da spreche ich mal für die Betäubungsmittelkonsumenten im Allgemeinen denke ich mal.

Da finden die Beamten dann schon ein Grund um einen „Drogentest“ zu machen.