Hallo,
Ich habe eine eigentlich recht einfache Frage :
Ich wurde vor geraumer Zeit mit meinem Auto angehalten,
weil ich mich „auffällig“ Verhalten habe (lt. Polizist).
Meine Auffälligkeit bestand darin, dass ich an einer Kreuzung
einem Polizeiwagen die Vorfahrt gewährt habe, weil ich nicht
wusste dass ich Vorfahrt hatte ( Bin in dem Ort 7 Jahre zur Schule
gegangen, an der Stelle war immer ein abgesenkter Bordstein,
allerdings wurde dies geändert, was ich dummerweise nicht wusste).
Also haben die Polizisten gewendet und sind mir nachgefahren.
Übliche Kontrolle inklusive Alkomat (0.00). Dann fragte mich der
Polizist ob ich schonmal was mit „ihnen“ zz tun gehabt hätte.
Ich hab erst gesagt n paarmal bei Kontrollen, er hat weitergebohrt
und ich hab im noch von einer Sache vor ein paar Jahren erzählt,
allerdings ist das Verfahren damals eingestellt worden.
Nicht mehr weiter dran gedacht, irgendwann hat mir meine Freundin
erzählt,dass der Vater der Freundin ihres Bruders (lol ) Polizist
sei und dass er seinen Namen mal durch den Computer gejagt hat und
einen Eintrag gefunden hat. Dieses Verfahren wurde aber auch
eingestellt.
Daher meine Frage: Weiss der Polizist, wenn er meinen Namen
überprüft, dass ich schonmal ein Verfahren am Hals hatte?
MfG