Hallo,
angenommen die Pflegerin P kommt am frühen Abend des Tages X in die Wohnung von Frau A und findet sie bewußtlos vor. Sie ruft sofort einen Krankenwagen. A wird in eine Klinik eingeliefert und stirbt noch in der folgenden Nacht. Die Angehörigen betreten zwei Tage später die Wohnung von A und stellen fest, dass der Hauptschlüssel für die Wohnung und das Portemonnaie mit EC-Karte, Krankenkassekarte und etwa 200 Euro (die von A noch am Tag X abgehoben wurden) fehlen. Weder nach intensiver Suche und noch bei der Wohnungsauflösung tauchen die Sachen wieder auf. Laut Aussage der Rettungssanitäter wurde nur die Pflegemappe in die Klinik mitgenommen. Sie haben zwar zusammen mit der Pflegerin die Krankenkassenkarte bzw. das Portemonnaie gesucht, aber nichts gefunden. Die Pflegerin bestätigt das. In der Klinik ist bis auf die Pflegemappe offenbar auch nichts angekommen.
Die EC-Karte wird sofort gesperrt, es findet kein Mißbrauch statt. Zwei Wochen nach Tag X ruft ein Angehöriger nochmals bei der Pflegerin an und erwähnt eine mögliche Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin schaut die Pflegerin noch während des Telefongesprächs im Wagen nach (mit dem sie mit A vormittags am Tag X noch unterwegs war) und oh Wunder, der Hauptschlüssel wird von ihr unterm Sitz gefunden. Sie meint, die Handtasche von A sei während der Fahrt mehrmals umgefallen und dabei wären immer wieder Sachen herausgefallen. Das Portemonnaie mit Inhalt sei aber nicht da und bleibt verschwunden. Die Angehörigen sind unschlüssig, ob sie den Verlust bei der Polizei anzeigen sollen.
Ja oder nein?
Hallo,
was will man dann anzeigen ? Diebstahl ? Ich finde die Beweislage ziemlich dürftig.
Die Kranke wurde sicher im Krankenwagen transportiert, aber ich halte es für plausibel, dass die Pflegerin die Wertsachen selbst transportiert hat. Da kommts darauf an, wo sie die Handtasche hingetan hat. Hat sie sie auf den Boden gestellt, ist es schlüssig. Hat sie sie auf den Beifahrersitz gelegt (wie ich es gemacht hätte), ist das sicherlich schwer nachzuvollziehen.
Wenn die Pflegerin es getan hätte, müsste sie schon reichlich blöd sein, auf Nachfrage den Schlüssen zu „finden“, müsste ihr doch klar sein, dass man einen Verdacht hat und sie sich damit nur noch verdächtiger macht. (Oder es ist Taktik…)
Also, aus meiner Sicht: nicht anzeigen. Bringt nix.
Gruss Hans-Jürgen
***
ja…
… Anzeige gegen Unbekannt
wegen Diebstahl.
Die Pflegerin fuhr nicht mit in die Klinik
und hatte einen eigenen Schlüssel für die Wohnung.
Bei dem Telefongespräch hat man ihr nicht nur gesagt, man wolle den Verlust bei der Polizei anzeigen sondern auch, dass es sich um einen wichtigen Zentral-Schlüssel (für Geschäftsräume) handeln würde.
Die Angehörigen versprechen sich im Grunde auch nichts von einer Anzeige. Aber falls der Pflegedienst (oder auch die Rettungssanitäter) hinter der Tat stecken, werden sie vielleicht durch eine Anzeige das nächste Mal abgeschreckt oder wenn sie des öfteren in so einer Angelegenheit in den Akten der Polizei vorkommen, fällt das irgendwann auf bzw. werden sie immer verdächtiger.
Sollte man allein deshalb Anzeige erstatten?
Hallo,
eine Anzeige ist kaum zu empfehlen. Die Beweislage ist dürftig und warum kann nicht der Zufall hier wirklich Pate sein ?
Gruss Günter
Die Kranke wurde sicher im Krankenwagen transportiert, aber
ich halte es für plausibel, dass die Pflegerin die Wertsachen
selbst transportiert hat. Da kommts darauf an, wo sie die
Handtasche hingetan hat. Hat sie sie auf den Boden gestellt,
ist es schlüssig. Hat sie sie auf den Beifahrersitz gelegt
(wie ich es gemacht hätte), ist das sicherlich schwer
nachzuvollziehen.Wenn die Pflegerin es getan hätte, müsste sie schon reichlich
blöd sein, auf Nachfrage den Schlüssen zu „finden“, müsste ihr
doch klar sein, dass man einen Verdacht hat und sie sich damit
nur noch verdächtiger macht. (Oder es ist Taktik…)Also, aus meiner Sicht: nicht anzeigen. Bringt nix.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hi Fabian,
auch ich halte wenig von einer Anzeige.
Da ich die „ich“-Form nicht verwenden darf, kann ich leider keinen persönlichen Beispiel vorbringen und ich halte mich auch daran.
Wie auch immer: nicht nur die Beweislage ist in meinen Augen zu dürftig, sondern ich als ehemalige Krankenschwester im häuslichen Pflege fände sehr blöd gerade dann zu klauen, wenn die Dame gestorben ist und praktisch nur auf mich den Verdacht fallen kann (Ich kann Dir versichern, daß für die Schwester haben sich bestimmt 1001 Möglichkeiten ergeben der Patienten zu stehlen, wenn das ihr Absicht wirklich so gewesen wäre, das kannst du mir glauben.)
Es ist tatsächlich ärgerlich dass das geld abhanden gekommen ist, aber es ist nur sehr schwammig de Schwester das zu Last zu legen.
Schöne Grüße,
Helena
PS. Gegen unbekannt bringt auch eh nichts. Denn selbst wenn das auf Dauer auffallen würde, wenn jemand klaut, ist es verdammt schwer das einem bestimmten Menschen anzuhängen. Ausserdem kann der Dieb er ja öfters den Arbeitgeber wechseln… und dann? Wenn die Schwester die Haus- und Wohnungsschlüssel hatte, heisst es, daß viele Leute haben das genauso gut nehmen können. Nicht nur sie oder die Sanitätern.
Nein, ich würde keine Anzeige erstatten.
sicher, man sollte nicht vorverurteilen,
denn es könnte auch immer anders gewesen sein.
Die Patientin war in den zwei Jahren vor ihrem Tod häufiger im Krankenhaus als zuhause. Nie ist etwas weggekommen. Es war die erste Pflegerin überhaupt, die sie hatte und diese war erst den zweiten Tag bei ihr.
Die Pflegerin machte widersprüchliche Aussagen zu dem was sie mit der Patientin an den zwei Tagen unternommen hatte. Und ihr war im nachhinein vor allem wichtig zu betonen (was sie mehrmals tat), dass sie sich den Antrag auf Pflege hat nicht rechtzeitig unterschreiben lassen und dass sie jetzt wohl auf das Geld für die geleisteten Stunden verzichten müßte. Vielleicht hat sie sich deshalb bedient?
Es spricht vieles gegen sie, was natürlich kein Beweis ist.
Wenn sie es war, muss sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren.
Wenn nicht, wird sie zu unrecht verdächtigt. Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Dennoch wird man diesen Pflegedienst nicht mehr in Anspruch nehmen.