nehmen wir mal an jemand zeigt einen Autofahrer an weil der
rückwärts in eine Straße geschossen kommt und dabei fast eine
Mutter mit Kind umfährt (die Straße hat keinen Bürgersteig und
die Mutter läuft mit Kind an der Hand entgegen der
Fahrtrichtung).
Hallo,
wo ging Mutter mit Kind auf der Straße? Etwas ganz links, oder mehr in der Mitte?
Was ist für die Mutter angeschossen? Bestand überhaupt eine Gefährdung, oder ist da jemand nur erschrocken? Wenn Mutter und Kind nicht auf die Seite springen mussten, war es höchstens eine Behinderung, wenn überhaupt.
Sie kann bei der Polizei sowohl
Autokennzeichen als auch eine grobe Fahrerbeschreibung
abgeben.
Konnte der Faahrer zweifelsfrei identifiziert werden, war der Sachverhalt unstrittig?
Ende der Aktion: wird
alles eingestellt weil der Fahrer nicht ermittelbar sei
So ist das in einem Rechtsstaat. Man darf nur bestraft werden wenn man überführt wird.
Das
ärgert sie natürlich weil Fehlverhalten so wohl keine
Konsequenz hat
Nun, wie ich oben schon geschrieben habe, so sicher bin ich nicht das hier ein Fehlverhalten vorliegt. Das die Mutter möglicherweise Angst bekommen hat ist möglich, aber für eine Ordnungswidrigkeit einfach zu wenig.
(solange niemand umgefahren wird was in dem
Fall die Mutter nur durch zurückspringen und Zurückziehen des
Kindes verhindern konnte).
Da habe ich so meine Bedenken, und wenn es so war, fürchte ich hat die Mutter auch ihren Teil dazu beigetragen indem sie auf dem Fahrstreifen gelaufen ist.
Sorry: aber weiß nicht der Halter immer wer mit seinem Auto
fährt? Bzw. muss er das nicht wissen?
Muss er nicht wissen, und manche Halter, speziell bei Firmenwagen mit Privatnutzung, können sie es nicht wissen.
Nächster Fall: diese Frau fährt mit der Familie auf der
Landstraße in einer 70iger-Zone. Sie fährt 70. Ein Autofahrer
fährt sehr knapp auf, gibt immer wieder Lichthupe, hupt beim
Überholen und zeigt beim Überholen den bösen Finger nur um
daraufhin sehr knapp einzuscheren (mal abgesehen davon, dass
es im Überholverbot war).
Hat diese Frau mal daran gedacht ihren Tacho überprüfen zu lassen. Manche Tachos haben große Abweichungen. Würde das drängeln erklären. Trotzdem war das nicht fein von dem anderen Fahrer.
Sie geht deswegen nicht zur Polizei da sie befürchtet, dass es
genauso endet wie im 1. Fall und es deswegen Zeitverschwendung
ist.
Kann sie den Fahrer beschreiben? Wenn nein wird das nichts.
Ist es wirklich so, dass es nur ernst genommen wird wenn etwas
passiert? Bei Fahrerflucht z.B. wird sich ja bestimmt auch
nicht damit zufrieden gegeben wenn der Fahrer sagt „Keine
Ahnung wer gefahren ist, ich wars nicht“.
Fahrerflucht ist eine Straftat, und was Du anzeigen willst sind einfache Ordnungswidrigkeiten. Bei Straftaten wir deutlich mehr ermittelt als bei Owis.
Aber auch bei Straftaten gilt, es muss der Täter ermittelt werden. Wird er nicht ermittelt, dann bleibt eben die Straftat ungesühnt.
Gruß
Nostra