Anzeigen und erfahren wer's war

Hallo,

angenommen jemand zeigt einen anderen an, ist des dann möglich das der andere heraus bekommt wer ihn angezeigt hat?

Im speziellen würde es z.B. um Umweltverschmutzung gehen.

danke

daniel

Hallo,

was willst Du machen, wenn dich jemand „anonym anschwärzt“ ???
(Fotografierst Deinen Nachbarn, wie er gerade einen Ölwechsel
über einen Abflußkanal macht—Sowas schickst Du zur Polizei…
—mal als Beispiel)
Es wird diesen nachgegangen, aber den eigentlichen „Antragssteller“
wirst Du nie herausfinden.

Paßt zwar nicht hier hin, aber die Mentalität ist ja in Deutschland
schon so…wenn der Nachbar mal zu laut ist…
Rufe ich lieber die Polizei als mal selber anzuklingeln.
-geschieht auch sehr oft anonym.

Ich hoffe es trägt ein bißchen zur Antwort bei.
Grüße
Christian

ABER
Hallo,

naja mir geht’s mehr um das generelle. Also es kann ja sein das ne Politesse vorbei läuft und den „Öler“ sieht.
E
Mich interssierts nur ob das Recht besteht das zu erfahren (wurde die Anzeige anonym gestellt) , bzw. ob die polizei da auskunft geben muss…

danke daniel

Hallo Daniel,

die Akten dürfen nur das Gericht und dein Anwalt einsehen. Ja, und wenn du den „Anschwärzer“ sehen willst, dann spätestens vor Gericht. Es sei denn, es wird in Abwesenheit entschieden oder der „Anschwärzer“ ist nur Zeuge und nicht Kläger…

Gruß
André

Hallo Daniel,

Du selbst als „Tatverdächtiger“ erfährst überhaupt nichts bis zum Erlaß eines Strafbefehles bzw. bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung.

Außerdem bekommst du vielfach nocht nicht einmal mit,das dich jemand „Angezeigt“ hat,da viele Verfahren von der Staatsanwaltschaft gar nicht erst weiterverfolgt werden…
(z.B.der „Amtsbekannte“ Rentner W. hat mal wieder Laute Musik um 3 Uhr morgens da und da gehört…das landet dann sofort in der Ablage V )

In der Regel aber kann ein Rechtsanwalt bei der Einsichtnahme der Akten der Staatsanwaltschaft (auch bei „Anonymen“ Anzeigen)den „Urheber“ erkennen (das ist dann zwar manchmal ein kleiner Personenkreis) denn schließlich müssen für einen Ermittlungsvorgang ja auch hinreichende Beweise da sein…

Er wird ihn dir nur nicht unbedingt auch nennen (außer in Fällen von
Falschaussage und Verleumdung usw.).

mfg

Frank