Anzeigen wegen 10 Euro?

Moin zusammen,

weiß nicht ob ich hier richtig bin oder doch eher im Rechtsbrett.

Angenommen, man hat Stress mit einem Versandhändler der sich mit Absicht dagegen wehrt, im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen auch Porto zu erstatten und dies auch schriftlich erklärt hat.

Im Einzelfall geht es nur um 10 Euro, aber der Händler hat recht viele Kunden.

Zwei Versionen:

a) Zum Teufel mit den 10 Euro. Unsere Polizei hat andere Dinge zu tun. Soll sich doch jemand anders drum kümmern, ich trink halt zwei Bier weniger…

b) Es sind zwar nur 10 Euro, die aber pro Person und mit Vorsatz. Kleinvieh macht auch Mist und ein Betrugsversuch sollte auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden.

Was währe Eure Entscheidung: Anzeigen oder nicht?

Danke und Gruß

heavyfuel

Hi Heavy!

Eindeutig b) …

Wenns blöd hergeht und diejenige Person/du den „Prozess“ verlieren … kostet des ganze Spielchen dann nämlich gleich mal mehr als 10€. Wobei … es bei der „Höhe“ wahrscheinlich erst zu keiner Gerichtsverhandlung kommen wird - da würde der Richter ja eher vor Lachen umfallen, als dass er seinen Hammer herumschwingt gg

mfg PN

Hallo,

imho ist es in erster Line ein Zivilrechtlicher Anspruch. Also eher Rechtsbrett.

Aus dem geschilderten Sachverhalt eine Straftat (Betrug) ableiten zu können/wollen hate ich für schwierig.

Gruss
Nils

Moin,

da Zivilrecht, ist die Polizei sowieso die falsche Adresse.
Um Betrug geht es IMHO auch nicht, wohl aber gegen Verstösse gegen das BGB.
Demnach wäre der m.E. einzig gangbare Weg der über einen Anwalt.

Gruss Jakob

Das mag ja in Österreich so sein. In Deutschland kann man auch wegen einem Cent klagen.

Levay

Um nicht zu sagen: unmöglich.

Levay

Wie man dir schon erklärt hat: Die Polizei hat mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.

Ich würde mir gleichwohl einen Anwalt nehmen und 10 Euro einklagen. Die Beweislage dürfte ja eindeutig sein, die Rechtslage wohl auch, also besteht nicht mal ein Prozessrisiko.

Levay

Verbraucherzentrale!
Moin moin,

Im Einzelfall geht es nur um 10 Euro, aber der Händler hat
recht viele Kunden.

b) Es sind zwar nur 10 Euro, die aber pro Person und mit
Vorsatz. Kleinvieh macht auch Mist und ein Betrugsversuch
sollte auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden.

Wenn Dir nun eine Zivilklage zu aufwändig ist, wende Dich mal an die Verbraucherzentralen, am besten schriftlich kurz zusammen gefasst mit entsprechenden Unterlagen. Die sammeln sowas und wenn ein Händer (wie bei Dir wahrscheinlich) das mehrfach durchzieht, dann kümmern sie sich darum.

Birgt für Dich kein Risiko, gibt Dir aber das Gefühl, was getan zu haben.

Gruß

ALex

Das mag ja in Österreich so sein. In Deutschland kann man auch
wegen einem Cent klagen.

Levay

Mhh schön schön … kann’s mir jetzt echt nicht (mehr) verkneifen - aba da muss ma dann ja ganz schön blöd sein, wenn man „wegen einem Cent klagt“ … für die paar Cent tun wir Österreicher uns den Weg vor Gericht ned an. Da setzen wir uns eher gemütlich auf an Kaffee oder ein Bier zusammen in a Restaurant und reden uns zusammen … aber bitte - so hat jedes Völkchen seine Marotten … +grml+

Hallo und Danke für die Antwort.
Nun weiß ich, warum Anwälte studiert haben müssen, ich steh auf dem Schlauch… :wink:

Angenommen, ich fahre über ne rote Ampel. Wenn dabei jemand zu Schaden kommt muss ich das ersetzen. Zivilrecht, oder?

In jedem Fall, auch wenn ich keinem ins Auto gefahren bin, stellt mir die Polizei, wenn sie es denn bemerkt hat, eine Verwarnung, Anzeige oder was auch immer aus, richtig? Grund: ich hab mit Absicht was verbotenes getan.

Wenn das richtig ist, wieso gilt das in meinem Ausgangsbeispiel nicht? Ok, die 10 Euro kann ich versuchen über ein Mahnverfahren zurück zu bekommen. Wenn ich das eskalieren lassen möchte nehme ich nen Anwalt und pack die Gebühren auf meine Forderung mit drauf.

Der Händler macht aber doch mit Absicht was Verbotenes. Wieso ist das nichts für die Polizei? Ist das kein Betrug oder so?

Ok, ich kann ausprobieren, was passiert wenn ich auf der Internetwache online eine Anzeige aufgebe.
Eigentlich wollte ich nur wissen, ob ich mich wegen der geringen Summe selber lächerlich mache.
Nun bin ich überrascht, das ihr meint die Polizei sei gar nicht zuständig.

Gruß

heavyfuel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In Deinem jetzigen Beispiel liegt ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor also eine Ordnungswidrigkeit. Und die kostet Geld. Grund: wenn jeder das täte, gäb’s Chaos auf den Straßen.

Bei dem 10 EUR-Beispiel ist aber niemand tangiert außer den betroffenen Kunden.

Moin zusammen,

Moin moin,

schau mal bei http://lawblog.de den Eintrag von heute zu Deinem Thema an. Andere klagen also auch wegen 10 Euro, bzw. hier 12.

Gruß

ALex