Anzeigenbetrug

Hallo und guten Abend,

Frau T. Kleinunternehmerin wird angerufen „Hallo Frau T. wir hatten im Frühjahr miteinander telefoniert es ist jetzt soweit das XY-Magazin erscheint und ich bräuchte noch den unterschrieben Korrekturabzug für ihre Anzeige. Email reicht.“ Frau T. denkt an ganz anderes Magazin, und ja alles klar schnell per Email bestätigt.
2 Tage später kommt die Rechnung doppelt so hoch wie vereinbart, kein Erscheinungsdatum keine Anzeigengröße nur der Betrag zu überweisen an…

Jetzt weiss Frau T. auch das es eine Abzockerfirma ist *zu spät*

Frage: die Firma hat keine Bankdaten, stillhalten nix machen? Natürlich auch nicht bezahlen. Gleich nächsten Tag Anwalt einschalten ? Kann Frau T. per Email ein Widerrufsrecht schreiben? gilt das Widerrufsrecht bei Gewerblichen Verträgen?

Lieben Gruß Alex

Hallo,

die Sache mit dem Korrekturabzug kommt mir doch zu bekannt vor. Sollte es sich um eine Firma aus Mönchengladbach handeln, die mit immer neuen Kombinationen aus drei Buchstaben auf ansonstem identischen Papier firmiert?

Dann kannst Du ja mal freundlich nachfragen, ob sie sich noch an den bösen Rechtsanwalt aus Langenhagen erinnern, der einem ihrer Werber einen Strafbefehl eingebracht, und sie so lange geärgert hat, bis sie sich in seiner Gegend nicht mehr blicken ließen. Dann sollte sich das Missverständnis mit dem „Korrekturabzug“ klären lassen.

BTW: Die Truppe hängt sich üblicherweise an tatsächlich vergebene Aufträge der Kommunen ran. Sollte es in diesem Fall wieder so sein, auf jeden Fall den Wirtschaftsförderer vor Ort ansprechen, damit der kurzfristig eine Pressemeldung macht, und die anderen Gewerbetreibenden vor Ort warnt. Das habe ich hier vor Ort drei Mal gemacht, und dann hatten die die Schnauze voll.

Gruß vom Wiz