Anzeigenschaltung per E-Mail

Hallo zusammen,

Folgender Fall: A hat bei Zeitschrift B eine Anzeige per E-Mail aufgegeben, wartet seitdem auf die Bestätigung ob alles klar geht, und wann die Anzeige letztlich erscheint.

Die Anzeige wurde umgehend geschaltet, ohne das A informiort wurde. Dieser wundert sich über einzelne Kontaktversuche hatte aber nicht die Möglichkeit sich auf die Resonanz der Anzeige vor zu bereiten.

A hat keinen Nutzen von dieser Anzeige und möchte nicht bezahlen.

Wer ist hier Recht? Gilt eine E-Mail als verbindlicher Kaufvertrag und ist eine Bestätigung nicht mehr notwendig?

Freue mich auf eure Beiträge…
mfg
Tanja Simon

Hallo,

Folgender Fall: A hat bei Zeitschrift B eine Anzeige per
E-Mail aufgegeben, wartet seitdem auf die Bestätigung ob alles
klar geht, und wann die Anzeige letztlich erscheint.
A hat keinen Nutzen von dieser Anzeige und möchte nicht
bezahlen.
Wer ist hier Recht? Gilt eine E-Mail als verbindlicher
Kaufvertrag und ist eine Bestätigung nicht mehr notwendig?

der KaufWerkvertrag kommt nicht durch die Email zustande, sondern durch die Veröffentlichung in der Zeitschrift (Stichwort: Konkludentes handeln).

Sofern seitens des Kunden kein Veröffentlichungsdatum vorgegeben wurde und aus den AGB auch nicht hervorgeht, daß in jedem Falle eine Bestätigungsemail versandt wird, die dann gleichzeitig auch die Annahmeerklärung des Vertragspartners darstellt, ist da m.E. nichts zu machen.

Gruß,
Christian