Wenn ich von einer Straftat Kenntnis erlange - bin ich dann verpflichtet diese Zur Anzeige zu bringen - auch wenn diese verjährt ist? (es geht um sexuellen Missbrauch)
Nein.
Hallo,
es gibt einige wenige, besonders schwere Straftaten, bei denen man verpflichtet ist, bei Kenntnis derer Planung die Behörden zu informieren.
Dazu gehören u.A. die Vorbereitung eines Angriffskrieges oder Mord. Nachzulesen im §138 des StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
Ebenso ist es strafbar, wenn man die Bestrafung eines Täters verhindert.
Nach den Grundsätzen des StGB ist eine Bestrafung möglich, wenn man etwas macht, also z.B. die Polizei falsch informiert, Beweise vernichtet,…
Für das Unterlassen kann man nur bestraft werden, wenn man hätte handeln müssen.
Eine Privatperson ist nicht zur Verfolgung von Straftaten verpflichtet, wenn diese Person eine Straftat erkennt, aber nicht anzeigt, dann bleibt das straflos.
Bei verjährten Fällen kann keine Strafe mehr erfolgen, daher wäre eine Strafvereitelung gar nicht möglich.
super erklärt ![]()