Hallo,
bei bestimmten Verbrechen gibt es ja eine Anzeigepflicht, wenn man davon Kenntnis hat. Mord zum Beispiel. Wie sieht das aus bei: Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung?
Danke für Eure Antworten,
tina
Hallo,
bei bestimmten Verbrechen gibt es ja eine Anzeigepflicht, wenn man davon Kenntnis hat. Mord zum Beispiel. Wie sieht das aus bei: Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung?
Danke für Eure Antworten,
tina
Hallo,
bei bestimmten Verbrechen gibt es ja eine Anzeigepflicht, wenn
man davon Kenntnis hat. Mord zum Beispiel. Wie sieht das aus
bei: Unterschlagung, Betrug, Urkundenfälschung?
Schau selbst nach: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__138.html
Gruß,
Malte
Der richtige Link wurde dir ja schon genannt. Ich möchte trotzdem noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Anzeigepflicht nur besteht, wenn es um geplante Straftaten geht. Wenn du von einem Mord Kenntnis erlangst, der bereits geschehen ist, musst du diesen nicht anzeigen.
Levay