Hallo!
Bei vielen Webprojekten muss man ja zur Anmeldung eine E-Mail-Adresse angeben. Jedoch überprüfen viele Anbieter diese E-Mail-Adresse leichtsinnigerweise nicht.
So kann es passieren, dass sich - besonders wenn man eine allgemein gehaltene E-Mail-Adresse besitzt, die immer wieder mal „gern“ verwechselt wird - unbekannte Dritte mit der eigenen Adresse für so ein Angebot anmelden.
In so einem Fall kann es dann passieren, dass man eine Rechnung per E-Mail bekommt, die laut dort aufgeführtem Namen und postalischer Rechnungsadresse nicht an einen selbst gerichtet ist, jedoch eben per E-Mail an einen selbst zugestellt wurde.
Reicht es in so einem Fall, den Anbieter auf diesen Fehler hinzuweisen?
Wenn Anbieter A den Spam-Empfänger E auffordert, „Datenmissbrauch“ bei der Polizei anzuzeigen, muss O dem dann nachkommen? Aus seiner Sicht wurden keine Daten missbraucht, sondern lediglich Post falsch zugestellt.
Und, das Wichtigste: Kann A von E fordern, die Rechnung zu begleichen?
Vielen Dank für jede Hilfe!