Anzeigepflicht bei Fehlzustellung?

Hallo!

Bei vielen Webprojekten muss man ja zur Anmeldung eine E-Mail-Adresse angeben. Jedoch überprüfen viele Anbieter diese E-Mail-Adresse leichtsinnigerweise nicht.

So kann es passieren, dass sich - besonders wenn man eine allgemein gehaltene E-Mail-Adresse besitzt, die immer wieder mal „gern“ verwechselt wird - unbekannte Dritte mit der eigenen Adresse für so ein Angebot anmelden.

In so einem Fall kann es dann passieren, dass man eine Rechnung per E-Mail bekommt, die laut dort aufgeführtem Namen und postalischer Rechnungsadresse nicht an einen selbst gerichtet ist, jedoch eben per E-Mail an einen selbst zugestellt wurde.

Reicht es in so einem Fall, den Anbieter auf diesen Fehler hinzuweisen?

Wenn Anbieter A den Spam-Empfänger E auffordert, „Datenmissbrauch“ bei der Polizei anzuzeigen, muss O dem dann nachkommen? Aus seiner Sicht wurden keine Daten missbraucht, sondern lediglich Post falsch zugestellt.

Und, das Wichtigste: Kann A von E fordern, die Rechnung zu begleichen?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Reicht es in so einem Fall, den Anbieter auf diesen Fehler
hinzuweisen?

Man ist überhaupt nicht verpflichtet, irgendwas zu veranlassen, also „reicht“ es erst recht, wenn man diesen freundlichen Hinweis gibt.

Wenn Anbieter A den Spam-Empfänger E auffordert,
„Datenmissbrauch“ bei der Polizei anzuzeigen, muss O dem dann
nachkommen?

Natürlich nicht.

Aus seiner Sicht wurden keine Daten missbraucht,
sondern lediglich Post falsch zugestellt.

Und selbst wenn, man ist nur im Ausnahmefall (nämlich nach § 138 StGB) zur Anzeige von Straftaten verpflichtet.

Und, das Wichtigste: Kann A von E fordern, die Rechnung zu
begleichen?

Ach komm, die Frage kannst du dir doch selbst beantworten! Wenn jemand eine Rechnung bekommt, die unberechtigt ist, muss er sie selbstverständlich nicht bezahlen.

Levay