Anzeigepflicht bei vorerkrankungen in der pkv

Hallo,
habe eine Radiojodtherapie durchlaufen.
Die PKV teilte mir mit, dass es sich hier um eine anzeigepflichtige vorerkrankung handeln könne.

  1. Schildrüssenknoten waren vorher schon da.
  2. Habe dieses dem Versicherungs Makler mitgeteil, er Fragte ob ich damit schoneinmal in den letzten 3 Jahren behandelt worden bin. Ich habe weder Medikamente noch eine OP gehabt.
  3. Auf den Hausarzt Rechnungen die ich meiner PKV eingereicht hatte war immer der Befund mit der Schildrüssen erkrankung drauf und diese Rechnungen wurden von der PKV auch erstattet.
  4. Jetzt ist dieses ein Prüffall!

Frage ist dieses als Prüffall überhaupt noch möglich, da diese Rechnungen mit dem o.g. Befund immer Rückerstatt wurden.

Gruß
Achmet

Fakt ist: Du hast eine Krankheit, wegen der Du in dauernder ärztlicher Behandlung bist, der PKV beim Antrag nicht angegeben. Es kommt hier auf den genauen Text der Fragen im PKV- Antrag an, ob Dein Verhalten korrekt oder Versicherungsbetrug war.

Weil es hier um sehr viel Geld für Dich geht, würde ich an Deiner Stelle umgehend einen spezialisierten Anwalt einschalten.

hallo,

lese bitte mal in den bedinungen die du bekommen hast, da muss es einen § geben der die anzeigepflicht bzw. vorvertragliche anzeigepflicht regelt…

im lebensversicherungsbereich ist es ein monat ab kenntnis…das heisst wenn du die angaben (auch per rechnung) eingereicht hättest und das vier wochen ignoriert wurde, ist diese erkrankung nicht mehr „rücktrittsfähig“…wie es in der pkv ist weiss ich nicht, deshalb bitte mal in den bedingungen nachlesen

lg

hallo,

lese bitte mal in den bedinungen die du bekommen hast, da muss
es einen § geben der die anzeigepflicht bzw. vorvertragliche
anzeigepflicht regelt…

das sind §§ 19 ff. VVG
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/index.html

im lebensversicherungsbereich ist es ein monat ab
kenntnis…das heisst wenn du die angaben (auch per rechnung)
eingereicht hättest und das vier wochen ignoriert wurde, ist
diese erkrankung nicht mehr „rücktrittsfähig“…wie es in der
pkv ist weiss ich nicht, deshalb bitte mal in den bedingungen
nachlesen

Mit Zugang einer Rechnung liegt noch nicht die Kenntnis der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor!
Gruß J.K.