Hallo,
habe eine Radiojodtherapie durchlaufen.
Die PKV teilte mir mit, dass es sich hier um eine anzeigepflichtige vorerkrankung handeln könne.
- Schildrüssenknoten waren vorher schon da.
- Habe dieses dem Versicherungs Makler mitgeteil, er Fragte ob ich damit schoneinmal in den letzten 3 Jahren behandelt worden bin. Ich habe weder Medikamente noch eine OP gehabt.
- Auf den Hausarzt Rechnungen die ich meiner PKV eingereicht hatte war immer der Befund mit der Schildrüssen erkrankung drauf und diese Rechnungen wurden von der PKV auch erstattet.
- Jetzt ist dieses ein Prüffall!
Frage ist dieses als Prüffall überhaupt noch möglich, da diese Rechnungen mit dem o.g. Befund immer Rückerstatt wurden.
Gruß
Achmet