Anzeigw wegen Betrug

Hallo Zusammen,
angenommen im November vergangenen Jahres werden Artikel im Gegenwert von über 400 Euro über eine Versteigerungs-Plattform verkauft. Nach monatelangen Diskussionen ( Teile angeblich nicht angekommen ) mit dem Käufer erstattet der Verkäufer Anzeige wegen Betruges.
Es kommt z. B.im Oktober diesen Jahres zu einem
Strafverfahren. Es wird allerdings kein abschließendes Urteil gefällt, sondern ergänzende polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen angeordnet. Diese Ermittlungen haben ergeben, dass der Betrug definitiv bewiesen ist. Der 2. Teil des Verfahrens findet kommendes Jahr im Februar statt.
Dazu folgende Frage : Der Betrug ist bewiesen und ein Urteil gefällt. Der Geschädigte / Verkäufer ist bis vor
einiger Zeit noch davon ausgegangen, dass damit auch eine Verurteilung zwecks Zahlung des offenen Betrages
verbunden ist. Dies ist offensichtlich nicht der Fall ! Wie ist weiter vorzugehen ? Sind Fristen einzuhalten ? Kann das ausstehende Urteil abgewartet
werden ? Dank für ihre Ausführungen !

Hallo Zusammen,
angenommen im November vergangenen Jahres werden Artikel im
Gegenwert von über 400 Euro über eine Versteigerungs-Plattform
verkauft. Nach monatelangen Diskussionen ( Teile angeblich
nicht angekommen ) mit dem Käufer erstattet der Verkäufer
Anzeige wegen Betruges.
Es kommt z. B.im Oktober diesen Jahres zu einem
Strafverfahren. Es wird allerdings kein abschließendes Urteil
gefällt, sondern ergänzende polizeiliche und staatsanwaltliche
Ermittlungen angeordnet. Diese Ermittlungen haben ergeben,
dass der Betrug definitiv bewiesen ist. Der 2. Teil des
Verfahrens findet kommendes Jahr im Februar statt.
Dazu folgende Frage : Der Betrug ist bewiesen und ein Urteil
gefällt.

Ein Urteil ist ja offensichtlich noch nicht gefällt, wenn im Februar nochmal verhandelt wird???

Der Geschädigte / Verkäufer ist bis vor

einiger Zeit noch davon ausgegangen, dass damit auch eine
Verurteilung zwecks Zahlung des offenen Betrages
verbunden ist. Dies ist offensichtlich nicht der Fall !

Im strafrechtlichen Verfahren geht es allein um eine „Bestrafung“ des Täters. Ein Titel für den finanziell Geschädigten stellt ein Strafurteil jedoch nicht dar.

Wie

ist weiter vorzugehen ? Sind Fristen einzuhalten ? Kann das
ausstehende Urteil abgewartet
werden ? Dank für ihre Ausführungen !

Um einen Zahlungsanspruch durchsutzen bedarf es eines Titels. Diesen kann man durch einen Mahnbescheid

(http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)

(https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_t…)

oder ein Zivilurteil erlangen. Aus diesem Titel kann man dann über den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckung

Herzlichen Dank für die hilfreichen Ausführungen.
Es trifft zu, dass bisher kein abschließendes Urteil vorliegt. Allerdings könnten ja
zwishenzeitlich 3 Aussagen ( z.B. Mitarbeiter Lieferdienst, Nachbar der Paket ersatzweise angenommen hat oder auch eine Postbotin, die aich an die Übergabe von mehreren Einschreiben erinnert )vorliegen , die diese Straftat beweisen lassen.
Sollte der Geschädigte jetzt abwarten bis das abschließende Urteil vorliegt oder möglichst umgehend eine zivile Klage einreichen ? Da der Verkauf bereits im November 2009 getätigt wurde stellt sich die Frage, ob Fristen bei einer Zivilklage zuh beachten sind ?
Als Laie von rechtlichen Bewertungen würde ich erst
die Verurteiung abwarten und dann Zivilklage einreichen.
Ist dies ein zielführendes Vorgehen ? Nochmals zur Klarstellung : Das Strafverfahren wird definitiv zu einer Verurteilung des Beklagten führen !

Hallo!

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, dass sind schon Fragen, die ich mir von einem Rechtsanwalt beantworten lassen würde.

Viele Grüße