Anzrige wegen beleidigung und übler nachrede?

Hallo, zu meinem Problem.

Meine Jüngste ist nun 8 Wochen alt. Da ich mit dem Vater von ihr kurz nach Beendigung der Beziehung schon ein Haufen Probleme hatte, habe ich entschlossen alles was sie und ihn betrifft über das Jugendamt zu regeln. Somit wurde auch mit meinem Einverständnis ein besuchstag festgelegt zu festen Zeiten. Nach diesem Termin beim Amt kam er dann noch einmal zur abgemachten besuchszeit. Dannach jetzt die 4 Woche, hat er dauernd verschoben oder hatte gar keine Zeit. Lief alles über SMS somit ist die beweislage eigentlich klar das ich keine schuld an seinem nicht erscheine trage. Doch vor 2 Tagen wurde ich auf einen öffentlichen Internet Eintrag aufmerksam das von Namen m Profil bzw in seinem namengepostet wurde.(habe naturlich einen screen gemacht) Zitat: Diese schlampe ist es nicht wert die einem das Kind verwährt, meine Familie steht hinter mir(und mehr) Ich bin aus allen Socken gefallen, ich die so hinterher war das er seine Tochter sehen kann.
Habe heute morgen gleich rücksprache mit dem Jugendamt gehalten und mir wurde nahe gelegen eine Anzeige wegen übler nachrede zu erstatten. Da es offentsichtlich ist das ich als Person gemeint bin da er auch nur ein Kind hat… Mir kam es zwar auch zu Ohren das dieses Gerücht im Umlauf ist, aber das er es in die Welt gesetzt hat schockt mich zu tiefst. Solle ich dem Rat vom Jugendamt folgen? Ich habe auch Angst das es die Situation so anspitzt das ich wirklich Angst haben muss da er zuvor auch schon öfter Drohungen am Telefon ausgesprochen hat. Habe meinen Eintrag über ein Mobiltelefon veröffentlicht falls es zu sehr durcheinander ist. Danke

Hallo. Dem Kind den Vater vorenthalten …ist leider auch keine Lösung…
Ich hatte genau das gleiche Problem… Mein Tipp: Ihr Anwalt soll auf das alleinige Erziehungs- und Aufenthaltsrecht vom Kind für Sie (möglichst per einstweiligen Verfügung ab sofort) plädieren.
Der Vater soll sich ganz genau seinen Umgang mit Kind und Ihnen überlegen. Dann bekommt er Besuchsrecht (…ist einfach gut für das Kind…).
Jeder Richter schut nach „Stil, Verlässlichkeit und Umgang miteinander“.
Lassen Sie sich nicht provozieren…!
Und wenn der Vater des Kindes was will, hat er sich ordentlich und verlässlich zu benehmen.
Viel Glück - Helena… :smile:)