Anzüge mit Mängel und gewährleistung

Hallo allerseits.

meine Fragen lassen sich in 2 Kategorien unterteilen:

  1. gewährleitsung bei Kleidungsstücken wird ja weiter unten schön beschrieben.
    Wenn bei einem Anzug eine Naht aufgeht, hat der Verkäufer das Recht sich Nachbesserung einzuräumen oder hat der Käufer die Wahl?
    1.a. was ist wenn der Anzug einen Fleck hat?

  2. Wie kann ich mein Recht durchsetzen? denn recht haben und recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe, wenn man da im Laden steht?

Grüße
P

Hallo!

meine Fragen lassen sich in 2 Kategorien unterteilen:

  1. gewährleitsung bei Kleidungsstücken wird ja weiter unten
    schön beschrieben.
    Wenn bei einem Anzug eine Naht aufgeht, hat der Verkäufer das
    Recht sich Nachbesserung einzuräumen oder hat der Käufer die
    Wahl?

Einen Anspruch aus Gewährleistung hat man, wenn die Naht auf Grund eines Mangels aufgeht, der bei der Übergabe bereits vorhanden war.

1.a. was ist wenn der Anzug einen Fleck hat?

Wenn er bei der Übergabe vorhanden war, hat man einen Anspruch.

  1. Wie kann ich mein Recht durchsetzen? denn recht haben und
    recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe, wenn man da im Laden
    steht?

Indem man innerhalb der Verjährungsfrist vor Gericht klagt und danach die Zwangsvollstreckung betreibt.

Gruß
Tom