meine Fragen lassen sich in 2 Kategorien unterteilen:
gewährleitsung bei Kleidungsstücken wird ja weiter unten schön beschrieben.
Wenn bei einem Anzug eine Naht aufgeht, hat der Verkäufer das Recht sich Nachbesserung einzuräumen oder hat der Käufer die Wahl?
1.a. was ist wenn der Anzug einen Fleck hat?
Wie kann ich mein Recht durchsetzen? denn recht haben und recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe, wenn man da im Laden steht?
meine Fragen lassen sich in 2 Kategorien unterteilen:
gewährleitsung bei Kleidungsstücken wird ja weiter unten
schön beschrieben.
Wenn bei einem Anzug eine Naht aufgeht, hat der Verkäufer das
Recht sich Nachbesserung einzuräumen oder hat der Käufer die
Wahl?
Einen Anspruch aus Gewährleistung hat man, wenn die Naht auf Grund eines Mangels aufgeht, der bei der Übergabe bereits vorhanden war.
1.a. was ist wenn der Anzug einen Fleck hat?
Wenn er bei der Übergabe vorhanden war, hat man einen Anspruch.
Wie kann ich mein Recht durchsetzen? denn recht haben und
recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe, wenn man da im Laden
steht?
Indem man innerhalb der Verjährungsfrist vor Gericht klagt und danach die Zwangsvollstreckung betreibt.