Hallo,
arbeite freibreuflich im Kkleinstrahmen nebenbei im Bereich Marketing udn Marktforschung, bin aber mwst-pflichtig. Nun habe ich mir einen ANzug gekauft für meine Arbeit. Kann ich Klamotten in meine mwst-Abrechnung einbeziehen?
Danke
JÖrg
Hallo,
arbeite freibreuflich im Kkleinstrahmen nebenbei im Bereich Marketing udn Marktforschung, bin aber mwst-pflichtig. Nun habe ich mir einen ANzug gekauft für meine Arbeit. Kann ich Klamotten in meine mwst-Abrechnung einbeziehen?
Danke
JÖrg
gruss
nein (mit text)
hi,
da der anzug nicht typische berufsbekleidung ist (wie blaumann, klinikanzug etc.) und auch privat genutzt werden kann! es kommt nicht auf die tatsaechliche private nutzung an.
mfg vom
showbee