Wenn eine Person aufgrund von Arbeitslosigkeit nun ALG II beantragen muss, ihr Lebensgefährte aber einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, wie muss dieser sein Einkommen angeben ?
Das zu versteuernde
den Umsatz des Gewerbes
der Rest (nach Steuern, Krankenversicherung und Kreditraten z.b.)
Wenn eine Person aufgrund von Arbeitslosigkeit nun ALG II
beantragen muss, ihr Lebensgefährte aber einer selbständigen
Tätigkeit nachgeht, wie muss dieser sein Einkommen angeben ?
Hi Kris,
dazu gehört das wissen um die Art der rechtsform der Selbständigkeit.
allgemein sind dort bei PG anzugeben das zu versteuernde einkommen.
Genauere Auskünfte, was hier hinzugerchnet bzw. abgezogen werden kann erteilt der StB.
swollte es sich allerdings um die heutzutage übliche Ebay-handelsgesellschaft handeln würde ich die sofortige Abmeldung dieses Gewerbes empfehlen und ein Einkommen aus geschäftstätigkeit von „0“ angeben.