Anzuwendendes Strafmaß

Hallo zusammen,

mal eine abstrakte Frage mit fiktivem Beispiel an die Juristen unter uns.

Mal angenommen jemand begeht eine Straftat, wird der Tat überführt und ein Jahr später verurteilt. Zwischen Begehung der Tat und der Verurteilung hat sich die Gesetzeslage (minimale/maximale Strafe) geändert.

Welches Strafmaß darf/muß der Richter bei der Verurteilung anwenden?

Ist das geschilderte Problem gesetzlich geregelt, oder leiten Juristen aus irgendwelchen Prinzipien oder der Verfassung ab, was zutrifft? Falls es nicht gesetzlich geregelt ist, ist es dann ein häufiger Streitpunkt in der Juristerei? Gibt es populäre Beispiele? Wie wird das in anderen (demokratischen) Ländern gehandhabt?

MfG
Stephan

PS: Nein, es handelt sich um keine Hausaufgabe. Ich frage mich nur, was der Schrei nach härteren Strafen (wie z.B. beim aktuellen Dioxin-Skandal) überhaupt soll? Kann man im Nachhinein die Gesetze ändern, um z. B. unliebsame Leute länger wegzuschließen?

http://dejure.org/gesetze/StGB/2.html

Danke o. w. T.
Danke

Hi.
Der Beitrag von Moevius war eigntlich schon ausreichend, nur hier noch eine Ergänzung:
In Deutschland gilt der Grundsatz „nulla poena sine lege“, zu deutsch „keine Strafe ohne Gesetz“. Es handelt sich dabei um einen sehr wichtigen Grundsatz, gälte er nicht, würde dies der Willkür im Strafgesetz (und in Gesetzen allgemein) Tür und Tor öffnen. Dieser Grundsatz war auch Grund für die erste Rüge des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegenüber der Bundesrepublik beim Thema Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern.

Natürlich ist es keine so tolle Sache, dass einige potentiell gefährliche Personen „frei“ herumlaufen, ähnlich unerträglich finde ich dabei aber das geplöke einer großen deutschen Tagesgossengazette und somit auch des „Stammtischs“. Meinetwegen könnte man den Grundsatz für Sexualstraftäter mal für ein paar Tage ausser acht lassen… und wenn wir gleich dabei sind, bauen wir uns noch ein paar Gesetze dazu, mit denen ein paar äusserst hetzerische Parolenschreiber gleich mit in die Sicherungsverwahrung gehen, natürlich auch nur für ein paar Tage, danach kann’s gerne demokratisch und menschenrechtsorientiert weitergehen. Und ich habe den Verdacht, dass es mit einem in seiner Macht und Meinungsmache sehr stark eingeschränkten Schmierblatt durchaus demokratischer und menschenrechtskonformer zugehen dürfte. Man darf ja noch träumen…

TheSedated