angenommen, jemand macht seine private Steuererklärung selber. Sein Einkommen kommt von einer Zwei-Personen-GbR. Die Steuererklärung der GbR macht ein Steuerberater, welcher natürlich Fristverlängerung hat.
Jedes Jahr kommt nun eine Erinnerung, daß die private Einkommensteuererklärung noch fällig sei. Jedes Jahr muß erklärt werden, daß die private Steuererklärung natürlich erst gemacht werden kann, wenn der Steuerberater die Erklärung der GbR fertig hat. Dieses sieht das Finanzamt auch ein, kein Problem. Jedoch sei man nicht in der Lage, diesen Umstand ein für alle mal zu vermerken.
Somit kommt nächstes Jahr wieder eine Erinnerung und es muß wieder erklärt werden.
Muß das wirklich sein? Kann das im Finanzamt wirklich nicht vermerkt werden und bleiben?
Das nervt.
was hat die private einkommensteuererklärung mit den einkünften aus der GbR zu tun? hier fehlt nur EINE EINZIGE angabe (nämlich die höhe der einkünfte aus mitunternehmerschaft) und die kann sich das finanzamt auch selber eintragen, denn die angaben liegen dem FA nach eingang der „einheitlichen und gesonderten feststellung“ der GbR vor.
insoweit ist es problemlos möglich die EStE zu erstellen, einen kleinen brief dazu, das mitunternehmereinkünfte bisher nicht bekannt sind. dann ist die EStE weg und man hat keinen terminstreß.
ggf. sollte man die steuererklärungen der GbR auch im gesetzlichen zeitraum (5 monate nach jahresende) erstellen, dann hat man keinerlei streß.
was hat die private einkommensteuererklärung mit den
einkünften aus der GbR zu tun? hier fehlt nur EINE EINZIGE
angabe
Ja, prinzipiell stimmt das schon. Aber irgendwie widerstrebt es, eine „unfertige“ Steuererklärung abzugeben. Und dem FA bringt es ja auch nix, da es die Steuererklärung ja noch gar nicht bearbeiten kann.
ggf. sollte man die steuererklärungen der GbR auch im
gesetzlichen zeitraum (5 monate nach jahresende) erstellen,
dann hat man keinerlei streß.