wer kann mir sagen, wie das in der Praxis aussehen soll. Den Gesetzestext hab ich gelesen:
Ist das in dem Kontext zu verstehen ohne Beleg keine Buchung?? Sprich nur wenn ich einen Lieferschein/Rechnung etc habe, dann darf ich das Bilanzbuchhalterisch erfassen.
Wie aber, wenn ich Kaffee bei Aldi kaufe, der wird ja auch im Rahmen des Unternehmens „richtig verbraucht“. Muss ich den auch irgendwie spezielle aufzeichnen?
Reichen dafür die normalen Rechnungen/Lieferscheine oder brauche ich dazu noch mehr?
da es sich bei Dingen wie Kaffe (oder Büromaterial und eigentlich allen minderwertigen Verbrauchsmaterialien) ja nicht um Lagerbestände Deines Unternehmens handelt, die Du eventuell Wertmäßig aktivierst und in der Inventur erfaßt, ist eine Lagerbuchhaltungserfassung unsinnig. Der Kaffe, soweit im Betrieb benutzt, z.B. für Kunden, wird direkt als Aufwand verbucht. Deshalb ist der Kassenzettel von z.B. Aldi ausreichend, wenn aus Ihm hervorgeht, dass es sich dabei um Kaffee gehandelt hat.
Wenn kein entsprechender Kassenzettel vorhanden ist, lass Dir eine Quittung schreiben, oder wenn Du den Beleg nicht mehr hast, dann mußt Du einen Ersatzbeleg selbst erstellen. Denn wie Du so richtig festgestellt hast, keine Buchung ohne Beleg.
Ich hoffe, Dir weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Mark
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