Hallo!
soweit ich weiß, sollen die Finanzämter ja dem Bürger mehr Vertrauen schenken und auf Nachweise - sofern nicht vorgeschrieben - verzichten.
Wie passt das nun damit zusammen, dass jemand in seinem Steuerbescheid aufgefordert wird
- die Kosten für eine Steuerberaterin durch Rechnung zu belegen
- die außergewöhnlichen Belastungen (Arztkosten wurden mit genauer Aufstellung belegt) im nächsten Jahr durch Vorlage der Rechnungen zu nachzuweisen (was ein riesen Papierkrieg wäre)?
Mir geht es nicht darum, zu schimpfen - ich verstehe es nur nicht. Alles andere wurde anstandslos akzeptiert.
Gruß
Belege sind aufzubewahren und bei Anforderung vorzulegen. Dies ist eben immer eine Gefahr für Leute, die einfach mal so Werbungskosten o. ä. erklären, ohne das es diese gegeben hat.
Andererseits gibt es das sog. Risikomanagement in der Verwaltung. D. h. wenn ein Land an Personal spart und dadurch 50 Millionen spart, im Gegenzug durch wenige Prüfungen der Erklärungen evtl. 20 Mill. mehr ausgezahlt werden muss, dann liegt der Gewinn doch immer noch bei 30 Millionen.
Nur die gleichmäßige Besteuerung wäre dann in Gefahr, aber das ist wohl egal.
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Hallo,
- die Kosten für eine Steuerberaterin durch Rechnung zu
belegen
da schlag ich mal vor:
Unplausibel hoch scheinender Betrag?
Unplausibel niedrig scheinender Betrag?
Steuererklärung, die nicht so aussieht, als sei sie von einem StB gemacht worden?
Keine Eintragung auf dem Mantelbogen Seite 1 unten: Mitwirkung?
Möglicherweise besteht Interesse an der Rechnung nicht wegen des Betrages, sondern wegen der StB?
- die außergewöhnlichen Belastungen (Arztkosten wurden mit
genauer Aufstellung belegt) im nächsten Jahr durch Vorlage der
Rechnungen zu nachzuweisen (was ein riesen Papierkrieg wäre)?
Die Aufforderung, das erst im nächsten Jahr zu tun, entspricht der bürgerfreundlicheren Praxis der Ämter, die in den zurückliegenden (schon einigen) Jahren entwickelt worden ist - übrigens auch zum Vorteil der Behörde, weil man die Schlagzahl dadurch ziemlich erhöhen konnte, ohne daß sich das groß auf das Steueraufkommen auswirkt.
Ich hab noch in den 1990er Jahren viele Steuererklärungen zusammengepappt, bei denen veranlagt wurde, was belegt war - Punktum. Und sogar der beigeheftete Addistreifen noch nachgerechnet wurde, in einem Extremfall wars nicht ich, der sich vertippt hatte 
Alles andere wurde anstandslos akzeptiert.
Wenn sich das „alles andere“ im Bereich des Üblichen bewegt, ist das eigentlich nicht auffallend, finde ich. Viele Steuerbürger sind viel durchschnittlicher, als sie sich fühlen.
Schöne Grüße
MM
[AO] Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflicht
Hi !
Im Steuerrecht gibt es ein Gesetz, in welchem das Verfahrensrecht geregelt ist. Es ist die Abgabenordnung (AO). Diese bestimmt in ihrem § 88, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Im § 90 AO findet sich dann der Hinweis, dass der Steuerpflichtige zur Mitwirkung bei der Ermittlung verpflichtet ist.
Es besteht also eine grundsätzliche Verpflichtung, hier mitzuhelfen. Ob dieser Mithilfe nun im Einzelnen durch Belege, durch eine plausibel erscheinde Anlage zur Steuererklärung oder durch Zeugenaussagen nachgekommen wird, hängt dann vom Einzelfall ab. Die für den Steuerpflichtigen geringste Belastung wird in der Einreichung der Belege vermutet, wesahlb dies auch die häufigtse Form der Heranziehung zur Mithilfe ist.
Wie MM schon sagte, ist es doch von der Finanzverwaltung schon sehr gut, dass sie für die zukünftig zu erstellende Erklärung sagt, welche Belege sie haben möchte und diese nicht für die bereits abgegebene Steuererklärung fordert.
BARUL76
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Hallo auch 
Und wenn man die Steuererklärung (Anlage N und Mantelbogen) immer selbst macht und die Rechnung der Steuerberaterin erstreckt sich auf die schrecklich komplizierte Geschichte hinsichtlich der „gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“, Anlage V usw.?
Trotzdem Danke!!!
Daisy
Servus,
in diesem Fall sind die StB-Kosten meines Erachtens Werbungskosten zu den Einkünften aus V+V und keine Sonderausgaben. Falls es den Feststellungsbescheid schon gibt, sollte er dringend „offen gehalten“ werden, wenns geht.
Schöne Grüße
MM