Hallo Experten,
darf ein Guthaben aus einer Einkommensteuerabrechnung mit künftigen Forderungen der Einkommensteuer verrechnet werden?
Das würde bedeuten, dass das Finanzamt davon ausgeht dass der Steuerpflichtige auch weiterhin in Lohn und Brot steht und würde m.E. einer Einkommensteuervorauszahlung gleichkommen.
Aber Einkommensteuer ist doch nicht im Voraus zahlbar.Ich habe letztens über so einen Fall gelesen. Das würde ja bedeuten das sich das Finanzamt vor einer Einkommensteuerrückzahlung drücken könnte und ein Guthaben mit noch nicht fälligen Forderungen verrechnen könnte.
Das würde einem unfreiwilligem zinslosen Darlehen an den Staat gleichkommen. Denn die folgende Abrechnung würde ja erst ein Jahr später erfolgen, bei der dieses Guthaben angerechnet würde als bereits geleistete Abschlagszahlung.
Sorry, aber ich verstehe das nicht.
Gruss Sebastian
hallo,
es kann nur mit bereits bestehenden forderungen verrechnet werden, die ggfs. schon durch vorauszahlungsbescheid oder schätzung festgesetzt sind - der sachverhalt ist aber zu dürftig, um hier genauer zu antworten - mehr details bitte
gruß inder
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
ein blick ins gesetz vermeidet geschwätz. natuerlich gibt es einkommensteuervorauszahlungen. die setzt das finanzamt auch nicht nach gutdünken fest, sondern das macht der computer im amt fast automatisch.
§ 37 Abs. 1, 3, 5 sind lesenswert!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__37.html
insoweit also die gesetzlichen voraussetzungen vorliegen, erfolgt meist im zusammenhang mit einem einkommensteuerbescheid (bspw. hier 2004) eine festsetzung von vorauszahlungen für 2005 und 2006. die vorauszahlungen für 2005 sind dann zu 3/4tel schon zahlbar und der rest kommt später. insoweit wäre das letzte stück papier aus dem finanzamt genau zu untersuchen.
nur wenn eine festsetzung durch den veranlagungsbezirk vorliegt, kann dann auch in der finanzkasse was verrechnet werden.
gruss vom
showbee
[AO] Rechtmäßigkeit einer Umbuchungsmitteilung
Hi !
Ich denke ma, den Fall an den du dich zu erinnern meinst, hatten wir vor nicht ganz einem Monat mal kurz angesprochen. Es ging um dieses hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Da wurde eine Steuererstattung mit bereits fälligen Steuerschulden aufgerechnet. Für irgendwann in der Zukunft fällig werdende Steuerzahlungen ist das Finanzamt nicht berechtigt das Steuerguthaben einzubehalten.
Dies ergibt sich aus § 226 AO in Verbindung mit §§ 387 ff BGB.
BARUL76
.
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Hi,
im diesem Fall handelte es sich um einen Angestellten, der keine Vorauszahlungen leistet. Trotzdem wurden von dem Betrag der normalerweise zurückerstattet werden müsste (und die Jahre davor auch immer erstattet wurde) ca. 40,- EUR auf künftig fällige Einkommensteuerzahlungen und kurioserweise sogar ca. 80,- EUR auf fällige KFZ-Steuer angerechnet. Allerdings wurde die KFZ-Steuer vom steuerpflichtigen in voller Höhe gezahlt. Zumindest die Anrechnung auf die KFZ-Steuer ist damit schon eiundeutig unrechtmässig, da das FA keine offenen Forderungen gegen der Steuerpflichtigen hat.
Gruss Sebastian
Hi Showbee,
§ 37 Abs. 1, 3, 5 sind lesenswert!
Absatz 5 des von Dir zitierten § spricht von Beträgen zwischen 50,- und 200,- EUR. Im dem beschriebenen Fall geht es um einen ganz gewöhnlichen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, der noch nie Vorauszahlungen geleistet hat und dem nun 40,- EUR vom Erstattungsbetrag mit künftigen Forderungen verrechnet werden. Auch die Anrechnung von fälliger KFZ-Steuer, wie in der Antwort weiter unten beschrieben, scheint mir unzulässig, da die KFZ-Steuer in voller Höhe beglichen bezahlt war.
Wenn das alles rechtens ist, scheint es so zu sein dass der Staat jegliche Rückzahlungen mit künftigen Steuerforderungen jeglicher Art verrechnen könnte, ergo: eine endgültige Abrechnung erfolgt nach dem Ende der Steuerpflicht, was bei den meisten Menschen mit dem eigenen Ableben einhergehen wird.
Irgendwie ist mir das alles nicht einleuchtend, ausser das unser Staat schon so pleite ist, das man jetzt schon Steuern im Voraus erhebt.
Gruss Sebastian
Hi,
im diesem Fall handelte es sich um einen Angestellten, der
keine Vorauszahlungen leistet. Trotzdem wurden von dem Betrag
der normalerweise zurückerstattet werden müsste (und die Jahre
davor auch immer erstattet wurde) ca. 40,- EUR auf künftig
fällige Einkommensteuerzahlungen
hi,
betreffen die künftig fälligen zahlungen vielleicht das selbe jahr, wie die erstattung - das ist der fall, wenn z.b. in einem bescheid eine einkommensteuererstattung und kirchensteuernachzahlung zustande kommt - dann wird natürlich intern verrechnet - macht ja auch sinn…
und kurioserweise sogar ca.
80,- EUR auf fällige KFZ-Steuer angerechnet.
- da ist nix kurioses dran - wenn du noch schulden beim amt hast, und gleichzeitig eine forderung deinerseits entsteht, verrechnen die eben - ist wie im richtigen leben…
Allerdings wurde
die KFZ-Steuer vom steuerpflichtigen in voller Höhe gezahlt.
-das ist dann schon eher kurios, und offensichtlich hat sich da was überschnitten, oder die haben einfach gepennt - anruf genügt…
Zumindest die Anrechnung auf die KFZ-Steuer ist damit schon
eiundeutig unrechtmässig, da das FA keine offenen Forderungen
gegen der Steuerpflichtigen hat.
- offensichtlich…
Gruss Sebastian
gruß inder
Hi Inder,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Also müsste man erstmal erfahren, mit welchen Forderungen da genau verrechnet wurde.
Aber das sollte einem das FA ja erklären können.
Gruss Sebastian