[AO] Einspruch - bis wann muss Schreiben zum FA?

Halllihalo,
wer kann mir sagen, wie lange man Widerspruch zur Niederschrift/ Steuerklärung beim Finanzamt einlegen kann.
Sind es vier oder sechs Wochen nach Eingang.

Habe schon alles durchwühlt und nichts gefunden.
Tausend Dank und Gruß
Silvija

Auch Hallihallo,

meinst Du Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde) gegen den Steuer bescheid (die Steuererklärung ist ja das, was Du abgegeben hast).

Das steht eigentlich auf dem Bescheid drauf, m.E. sind es immer vier Wochen.

Halllihalo,
wer kann mir sagen, wie lange man Widerspruch zur
Niederschrift/ Steuerklärung beim Finanzamt einlegen kann.
Sind es vier oder sechs Wochen nach Eingang.

Gruß
Bonsai

Hallihallohallöle,

man kann gegen einen Steuerbescheid bis zu einem Monat (ungleich vier Wochen!) nach Bekanntgabe Einspruch einlegen; schriftlich oder zur Niederschrift ist egal, wobei zur Niederschrift eher unüblich ist. Zur Fristwahrung reicht notfalls ein Zettel mit Steuernummer oder Name und dem Wort „Einspruch“, die Begründung wird dann schon angefordert.
Beispiel: Bescheiddatum 10.05.06, gilt als bekanntgegeben am 13.05.06 (sog. Drei-Tages-Fiktion), d. h. wenn der Einspruch bis 10.06.06 beim zuständigen Finanzamt eingeht, ist er fristgerecht.

LG,
Markus

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Beispiel: Bescheiddatum 10.05.06, gilt als bekanntgegeben am
13.05.06 (sog. Drei-Tages-Fiktion), d. h. wenn der Einspruch
bis 10.06.06 beim zuständigen Finanzamt eingeht, ist er
fristgerecht.

LG,
Markus

13.05.06 ist ein Samstag, also für ein Beispiel schlecht gewählt. Wenn jedoch schon die Bekanntgabefrist berechnet wurde, warum dann das Datum 10.06.06?

Das passt doch alles irgendwie nicht oder?

Kurz und knapp kann man sagen, Datum Steuerbescheid + 3 Tage = Tag der Bekanntgabe; ist diese Tag ein Samstag, Sonntag oder gesetzl. Feiertag, so fällt der Tag der Bekanntgabe auf den nächsten Werktag.

Vom Tag der Bekanngabe + 1 Monat = Ende der Einspruchsfrist. Ist der Tag „Ende der Einspruchsfrist“ wiederrum ein Samstag, Sonntag oder gesetzl. Feiertag, dann fällt das tatsächlich Ende nun auch wieder auf den nächsten Werktag.

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Hallo,

Hast recht, hab nicht auf den Kalender geschaut und mich dann auch noch vertippt.
Der Einspruch ist natürlich fristgerecht bis 13.06. einzulegen, nicht nur bis 10.06.
Wirkt sich das Wochenende, insbesondere Samstag, wirklich auf die Bekanntgabefiktion aus? Ich war der Meinung, dies wäre nur von Bedetuung, wenn das Fristende auf Wochenende / Feiertag fällt.

Gruß,
Markus

Es handelt sich hier um zwei Fristen. Deshalb gilt § 108 (1) AO + § 193 BGB für jede der Fristen.

Hi !

Wirkt sich das Wochenende, insbesondere Samstag, wirklich auf
die Bekanntgabefiktion aus? Ich war der Meinung, dies wäre nur
von Bedetuung, wenn das Fristende auf Wochenende / Feiertag fällt.

Bis vor kurzem wurde bei der Berechnung der Bekanntgabefiktion tatsächlich nicht kontrolliert, ob das Ende der „Frist“ nicht auf einen Werktag fällt. Doch dann hat der BFH (ich glaube Anfang 2005) entschieden, dass es sich auch bei der Bekanntgabe-Fiktion um eine „echte“ Frist handelt, auf welche die Verlängerungstatbestände anzuwenden sind.

BARUL76

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