[AO] Einspruch wegen Haushaltsbegleitgesetz?

Anfang oder Mitte 2005 waren in verschiedenen Zeitschriften und auch auf Websites Artikel zum Haushaltsbegleitgesetz zu lesen - man sollte unbedingt gegen den Steuerbescheid 2004 Einspruch einlegen, da evtl. Änderungen bei der Pendlerpauschale (Kürzung von 36/40 Cent auf 3Cent) verfassungswidrig sein könnten. Kann mir jemand von euch sagen, was dabei herausgekommen ist ? Gibt es hier schon eine ntscheidung, d.h. lohnt sich ein Einspruch noch ?

Danke,

Hallo,

der Steuerbescheid sollte in diesem Punkt vorläufig sein, guck doch mal im Erläuterungsteil nach, das sollte dann in etwa so aussehen:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/abgabenordnung/014,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Es werden aber vermutlich nicht alle Punkte zutreffen.

Ist er es in diesem Punkt nicht und ist er schon bestandskräftig (= 1 Monat nach Erhalt des Bescheides) lässt sich nichts mehr ändern, der Einspruch wäre dann verspätet.

Außer der Bescheid ist überschrieben mit „Der Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“.
Dann kann man noch einen Antrag ans Finanzamt schicken, dass diese Vorläufigkeit mit aufgenommen wird.

Alles klar ?

Gruß

Petz