[AO,ErbSt] Bescheid vorläufig: zu Ungunsten ändern

Hallo!
Alle Erbschaftssteuerbescheide werden seit Jahren vorläufig erlassen, da auf dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht gewartet wird zwecks unterschiedlicher Bewertung von z.B. Grundstücken und Barvermögen.
Bedeutet dies auch,dass evt. Steuerbescheide nachträglich zuungunsten geändert werden können, wenn entschieden wird, die Grundstücke sind nach der Bedarfsbewertung zu niedrig bewertet worden?

Bedeutet dies auch,dass evt. Steuerbescheide nachträglich
zuungunsten geändert werden können?

nein, da es da den Vertrauensschutz gibt in § 176 AO

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__176.html