Hallo,
soweit ich weiß, gibt es verschiedene Fristen, bis wann Steuererklärungen abgegeben werden müssen (je nach dem, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht oder das freiwillig erfolgt)…
Bis wann muss nun ein ‚normaler Angestellter‘ (also Vollzeit ohne Nebenjobs, keine Eintragungen in der Lohnsteuerkarte etc) seine Lohnsteuererklärung (=Antragsveranlagung?) spätestens abgeben, wenn keine Aufforderung vom Finanzamt vorliegt?
Besteht hier eigentlich eine Pflicht für eine Lohnsteuererklärung bzw. wäre das dann eine freiwillige Erklärung, weil das Finanzamt z.B. vergessen hat, eine Erklärung einzufordern?