[AO,ESt] Bis wann Steuererklärung abgeben

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es verschiedene Fristen, bis wann Steuererklärungen abgegeben werden müssen (je nach dem, ob eine Pflicht zur Abgabe besteht oder das freiwillig erfolgt)…

Bis wann muss nun ein ‚normaler Angestellter‘ (also Vollzeit ohne Nebenjobs, keine Eintragungen in der Lohnsteuerkarte etc) seine Lohnsteuererklärung (=Antragsveranlagung?) spätestens abgeben, wenn keine Aufforderung vom Finanzamt vorliegt?

Besteht hier eigentlich eine Pflicht für eine Lohnsteuererklärung bzw. wäre das dann eine freiwillige Erklärung, weil das Finanzamt z.B. vergessen hat, eine Erklärung einzufordern?

Hallo,

lies mal § 46 EStG.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht, dann ist es eine Antragsveranlagung. Für diese hat man 2 Jahre Zeit. Also bspw. Abgabe 2005 bis zum 31.12.2007 (Ausschlußfrist!!!).

Wenn man verpflichtet ist, ist es der 31.05.2006 (also statt 24 nur 5 Monate).

Mfg vom

showbee