[AO,ESt] ELSTER: Belegverzicht vs. Aufbewahrung

Hallo,

bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER, wird auf die Einreichung von Belegen… grundsätzlich verzichtet.

Steht zumindest so hier: https://www.elster.de/elfo_home.php

Gleichzeitig steht dort aber:
Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.

Weiß jemand, wie lange die Belege für Fachbücher, Computer-Zubehör, Bewerbungskosten u.ä. aufzubewahren sind?

So lange bis der Steuerbescheid vom Finanzamt gekommen ist? Oder ein Jahr? Oder noch länger?

Danke und Gruß
Leo

Moin Leo,

rein steuerlich gesehen kann man die Belege wegtun, wenn man den Steuerbescheid erhalten hat und man nicht beabsichtigt Einspruch einzulegen.

Dieses gilt aber nur bei Werbungskosten.

Bei Betriebsausgaben (und -einnahmen) muss man die Belege 10 Jahre lang aufbewahren.

Gruß

Petz