Hallo,
bei einer Abgabe der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER, wird auf die Einreichung von Belegen… grundsätzlich verzichtet.
Steht zumindest so hier: https://www.elster.de/elfo_home.php
Gleichzeitig steht dort aber:
Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Weiß jemand, wie lange die Belege für Fachbücher, Computer-Zubehör, Bewerbungskosten u.ä. aufzubewahren sind?
So lange bis der Steuerbescheid vom Finanzamt gekommen ist? Oder ein Jahr? Oder noch länger?
Danke und Gruß
Leo