Hallo,
wenn man im Januar 2007 eine Rechnung über 1000,- EUR findet, die man bei der Einkommenssteuererklärung 2004 (Gewerbe) vergessen hat einzureichen - ist es dann noch möglich, diese steuerlich unterzubringen?
Danke,
Matilda
Hallo,
wenn man im Januar 2007 eine Rechnung über 1000,- EUR findet, die man bei der Einkommenssteuererklärung 2004 (Gewerbe) vergessen hat einzureichen - ist es dann noch möglich, diese steuerlich unterzubringen?
Danke,
Matilda
Servus Matilda,
das kommt drauf an, ob der ESt-Bescheid für 2004 bestandskräftig ist oder nicht. Falls wegen egalwas noch ein Einspruch (ggf. bei ruhendem Verfahren) offen ist, kann die Rechnung noch vorgelegt werden, um die Veranlagung zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ändern. Wenn nicht, kann sie sich bloß insoweit auswirken, als wegen anderer Gründe („vergessene“ Einnahmen z.B.) eine Änderung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen stattfindet.
Ob sie bei noch „offenem“ Bescheid auch berücksichtigt wird, ist eine andere Frage: Immerhin lässt es auf nicht besonders geordnete Aufzeichnungen schließen, wenn ein Beleg mal eben so auf der Seite liegen bleibt. Die Möglichkeit, wegen dieses Zusammenhanges die Beweiskraft der Aufzeichnungen insgesamt anzuzweifeln, wird allerdings in der Praxis keine besonders große Rolle spielen; dass man damit eine Betriebsprüfung provoziert, wird - je nach Größe des Gewerbebetriebes - eher mal passieren.
Schöne Grüße
MM