Hallo liebe Wissende,
mal angenommen man macht seine Einkommenssteuererklärung Anfang März, weiß zu diesem Zeitpunkt bereits, dass man Ende April in eine andere Stadt umziehen wird und vermerkt dies im Anschreiben an das Finanzamt im aktuellen Wohnort. Kann es sein, dass dieses Finanzamt diese Erklärung nicht mehr bearbeitet, sondern nach 1-2 Monaten an das Finanzamt im neuen Wohnort weiterleitet? Oder wird die Erklärung gleich an den neuen Wohnort weitergeleitet?
Gruß,
Elke
möglich ist beides. hängt halt immer vom bearbeiter ab … trotz klarer zuständigkeitsregelungen. möglich ist doch auch, dass man das anschreiben erst bei bearbeitung der erklärung und nicht schon bei deren eingang liest. aber grds. dürfte es doch egal sein, ob man nun in A oder B geführt wird. maßgeblich ist jedenfalls das eingangsdatum.
Hi !
§ 19 Abgabenordnung (AO) bestimmt, dass das Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.
Es kommt für die Feststellung der Zuständigkeit auf die Verhältnisse während der Durchführung der Veranlagung an.
Da im vorgetragenen Fall die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter wechselt, ist § 26 AO anzuwenden. Danach darf das „alte“ Finanzamt aus Gründen der Verwaltungsökonomie mit Zustimmung des „neuen“ Finanzamtes ein begonnenes Verwaltungsverfahren noch zu Ende führen. Es kann den Fall aber auch an des „neue“ Finanzamt übergeben.
Wie bereits geschrieben wurde, liegt die Entscheidung hierüber im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
BARUL76
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