Hallo,
Fall:
Ausschlußfrist.
Fax wird am letzten Tag gefaxt, aber versehentlich nicht an das Finanzgericht, sondern an das Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht leitet Fax an das Finanzgericht weiter.
Jetzt kommt es ja nun beim Finanzgericht 1 Tag zu spät an.
Ist es jetzt wirklich alles zu spät oder was ist da noch zu machen?
Vielen Dank
Tach,
hm…wenn jemand damit beuaftragt war, der ansonsten zuverlässig war und einmal Mist gebaut hat, könnte man an eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand denken…aber ansonsten ist aus meiner Sicht die sache gelaufen…
Wiedereinsetzung? Also bitte…
Hier ist nichts mehr zu machen.
Wiedereinsetzung? Also bitte…
Hier ist nichts mehr zu machen.
Hi Oerdiz,
hmmm… das noch etwas mit „Futter“ unterstützend:
BGH 30.10.02, Falsche Fax-Nr. schließt wie falsche Adressierung eine Wiedereinsetzung aus - FamRZ 03, 667
Aber:
BGH 1.3.05, Wiedereinsetzungsantrag wegen Übermittlung ans falsche Gericht erfordert Darlegung der Anweisung zur Prüfung der Fax-Nr., wenn die verwendete Nr. fehlerhaft war - FamRZ 05, 1243
Da man nicht genau weiss, warum und wer hier fehlerhaft handelte, sollte man das schon prüfen!
Mfg vom
showbee