[AO] geschäftsm. Erwerb LoSt-Erstattung zulässig?

Hallo,

bekanntlich kann man sich auf von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen errechneten Steuererstattungsansprüche mindestens 80-85 % von Finanzierungsgesellschaften vorfinanziert bekommen. Mindestens 15-20% des ESt-Erstattungsanspruch von Nichtselbstständigen wird einbehalten, dazu kommen nochmal Bearbeitungsgebühren von mindestens 30 Euro.

Die eigentliche Frage ist, hat jemand schonmal Erfahrungen mit solchen Transaktionen gemacht ?

Es wurden häufig russische/polnische/serbische oder bosnische Mitarbeiter bei solchen Finanzvermittlungsgesellschaften angetroffen.
Es wird vermutet, dass unseriöse Handlungen praktiziert werden. Ist diese Vermutung richtig ?

Für sachdienliche Hinweise wäre man sehr dankbar.

Gruss
Aaliyah

Es wird vermutet, dass unseriöse Handlungen praktiziert
werden. Ist diese Vermutung richtig ?

Hallo,

ja eindeutig! Denn die Finanzbehörden wollen solche Machenschaften nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__46.html

§ 46 Abgabenordnung gibt dem Einhalt.

  1. Das wird nur wirksam, wenn man es dem Finanzamt offen legt
  2. Es ist ein Grund mitzuteilen, warum es gemacht wird

Last but not least in Abs. 4

„Der geschäftsmäßige Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung ist nicht zulässig. […] Zum geschäftsmäßige Erwerb […] sind nur Unternehmen befugt, denen das Betreiben von Bankgeschäften erlaubt ist.“

Also nur eine Bank nach Kreditwesengesetz ( http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm KWG) ist also dazu befugt, ob dass bei den genannten Typen vorliegt sollte fraglich sein.

Mfg vom

showbee

Servus,

Die eigentliche Frage ist, hat jemand schonmal Erfahrungen mit
solchen Transaktionen gemacht ?

Vor vielen Jahren habe ich immer wieder den Namen eines „Lohnsteuerhilferings“ (welches Bundesland da am Namen dranhing, tut nichts zur Sache) als Abtretungsempfänger gesehen, häufig bei Arbeitern aus YU, der die „voraussichtlichen Erstattungsansprüche“ so großzügig prognostiziert hat, dass die Leute noch Jahre später daran abstotterten, so dass sie von wieauchimmer gearteten ESt-Erstattungen in den Folgejahren nie etwas sahen außer dem Bescheid. Die „Vorfinanzierung“ dürfte mit effektiven Zinsen von etwa 20% versehen worden sein.

Genau für diese ehrenwerten Brüder sind die von Showbee zitierten Vorschriften gemacht worden. Alldieweil bosnische Bauarbeiter aber auch mit dem 27er Gabelschlüssel ganz gut umgehen können, hat sich die Sache eventuell inzwischen auch anders gelöst…

In der gleichen Zeit konnte ich beobachten, wie Mandanten aus der gleichen Szene ganz überrascht waren, wenn sie schon nach sechs Wochen den Bescheid und die Abrechnung dazu hatten: Ich kann mir ziemlich leicht vorstellen, wie man arglose Leute zu dem Glauben bringt, so eine Vorfinanzierung sei ganz wichtig, weil die reguläre Veranlagung angeblich ein Jahr und länger dauern kann: Man braucht dazu bloß eine Vollmacht und die unterschriebene Steuererklärung, auf der man dann sitzen kann, bis nach Verstreichen aller Fristverlängerungen Zwangsgeld festgesetzt ist. Dann kann man den Antrag immer noch abgeben - und der arme Lockvogel wird allen Kumpels erzählen, wie lang das doch dauert.

Fazit: Finger weg - wer Dreck anfasst, macht sich leicht schmutzig dabei.

Schöne Grüße

MM